Düsseldorf: Clubs und Discos ab Samstag dicht

NRW macht dicht – das betrifft natürlich auch die Landeshauptstadt Düsseldorf. Ab Samstag (4. Dezember) müssen etwa Clubs und Discos schließen.
Discokugel
Foto: shutterstock/Evannovostro
Discokugel
Foto: shutterstock/Evannovostro

In den vergangenen Tagen war unklar, ab wann die neuen Corona-Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen in Kraft treten würden. Nun gibt es die Entscheidung des NRW-Ministerpräsidenten Hendrik Wüst, die natürlich auch die Landeshauptstadt Düsseldorf betrifft. Ab Samstag (4. Dezember) gelten die neuen Maßnahmen in Kraft – darunter die Schließung von Discos und Clubs und 2G im Einzelhandel. Das hat das Landesgesundheitsministerium am Freitag bekannt gegeben.

In Nordrhein-Westfalen haben von diesem Samstag an grundsätzlich nur noch Geimpfte und Genesene Zugang zum Einzelhandel. Ausgenommen sind davon nur Geschäfte für den täglichen Bedarf, also etwa Supermärkte oder Apotheken. Für die Kontrollen sind demnach die Geschäfte zuständig.

>> Das ist die aktuelle Corona-Lage in NRW <<

NRW: Nur noch 30 Prozent der Kapazität bei Großveranstaltungen

Die Zuschauerzahlen bei Sport-, Kultur- und anderen Großveranstaltungen müssen ab Samstag grundsätzlich auf 30 Prozent ihrer eigentlichen Kapazitäten reduziert werden. Zusätzlich wird die Gesamtzahl der Zuschauer im Außenbereich auf maximal 15.000 gedeckelt, in geschlossenen Räumen auf 5000.

Solange diese Deckelung nicht überschritten wird, dürfen auch bis zu 50 Prozent der Gesamtkapazität genutzt werden. Auch hier haben nur Geimpfte und Genesene Zugang, die zudem medizinische Masken tragen müssen. Die Regelungen für überregionale Großveranstaltungen greifen bereits ab 1000 Zuschauern.

>> Hospitalisierungsrate in NRW: So hoch ist der Wert heute <<

NRW: Discos und Clubs ab Samstag dicht – erste Klagen angekündigt

NRW setzt damit, wie angekündigt, 1:1 die am Donnerstag vereinbarten Beschlüsse des Bund-Länder-Gipfels zur Corona-Krise um. Das gilt auch für Kontaktbeschränkungen. Zu Discos und Clubs heißt es in der Veröffentlichung des Landes NRW: „Neben den Beschränkungen für nicht geimpfte/genesene Personen macht das aktuelle Infektionsgeschehen auch allgemein gültige zusätzliche Beschränkungen erforderlich: Als Einrichtungen mit hohen Infektionsrisiken müssen Clubs und Diskotheken auch für immunisierte Personen schließen.“ Dazu gehören auch Bars mit Tanzmusik. Walid El Sheikh, dem unter anderem das Sir Walter in der Düsseldorfer Altstadt gehört, hat via Instagram bereits angekündigt, gegen die Verordnung zu klagen.

>> Schärfere Corona-Vorgaben: Das sind die neuen Regeln <<

„Wir befinden uns in einer sehr kritischen Lage und es fällt uns allen schwer, dass wir jetzt allen Menschen in unserem Land Einschränkungen abverlangen müssen – auch denen, die durch eine Impfung ihren Beitrag zur Überwindung der Pandemie geleistet haben. Wir alle hätten uns eine infektiologisch entspannte Advents- und Weihnachtszeit gewünscht. Jetzt aber bringen die höheren Risikopotentiale, die von der viel zu großen Zahl nicht geimpfter Menschen ausgehen, unsere Krankenhäuser und vor allem das medizinische Personal wieder an die Belastungsgrenze. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass wir jetzt konsequent die Risiken durch und für nicht immunisierte Menschen begrenzen. Jedem muss inzwischen klar sein: Ohne Impfung werden wir unsere Normalität nicht zurückbekommen. Ich hoffe, dass diejenigen, die das bislang anders gesehen haben, nun zur Vernunft kommen“, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann in der entsprechenden Mitteilung.

Zu Weihnachtsmärkten gab es keine gemeinsame Linie im Bund-Länder-Beschlusspapier. Laut NRW-Verordnung dürfen sie nun im bevölkerungsreichsten Bundesland geöffnet bleiben. Allerdings stehen sie ab Samstag landesweit nur noch Geimpften und Genesenen offen.

mit Agenturmaterial (dpa)