IS-Geste auf dem Rollfeld? Flughafen Düsseldorf zieht Konsequenzen gegen drei Mitarbeiter
Drei am Düsseldorfer Flughafen tätige junge Männer sind durch eine Geste auffällig geworden, die für die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) typisch ist. „Bild“ berichtete am Freitag über den Vorfall. Ein Foto in sozialen Medien zeigt, wie drei Männer in Arbeitskluft am Rollfeld stehen und ihre Zeigefinger symbolisch nach oben strecken. Laut Flughafen Düsseldorf ist den betreffenden Personen bis zum Abschluss der laufenden Ermittlungen zunächst die Zutrittsberechtigung zum Sicherheitsbereich des Airports entzogen worden.
Ein Polizeisprecher sagte am Morgen, man sei am Donnerstag zu den Adressen der Männer gefahren. Bei zwei von ihnen habe man eine Gefährderansprache gehalten, der dritte sei im Urlaub gewesen. „Den haben wir weiter im Fokus – wenn er zurück ist, werden wir auch bei ihm eine Gefährderansprache durchführen.“
Eine Sprecherin der Bundespolizei wird darüber hinaus bei „T-Online“ mit den Worten zitiert: „Es wurden mit sofortiger Wirkung die Flughafenausweise gesperrt, sodass sichergestellt ist, dass jeglicher Zutritt zu Sicherheitsbereichen des Flughafens ausgeschlossen ist.“
Gefährderansprachen sind präventive Maßnahmen
Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf führt keine Ermittlungen in dem Fall, wie ein Sprecher der dpa am Freitag sagte. Das Zeigen des erhobenen Zeigefingers erfülle keinen Straftatbestand.
Gefährderansprachen führt die Polizei durch, wenn sie Hinweise auf eine möglicherweise anstehende Straftat bekommt. Sie wird zum Beispiel bei Extremisten und Hooligans vorstellig. Damit wollen die Beamten signalisieren, dass man die Person auf dem Schirm habe und dass sie die Gedanken, die sie möglicherweise hat, bloß nicht in die Tat umsetzen solle. Die Gefährderansprache ist also eine präventive Maßnahme, um eine mögliche spätere Straftat zu verhindern.
Der Flughafen Düsseldorf ist der größte im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen. Die Flughafen Düsseldorf GmbH erklärte, „dass es sich bei den durch die Ermittlungen der Bundespolizei betroffenen Personen nicht um Mitarbeiter der Flughafen Düsseldorf GmbH handelt, sondern um Beschäftigte eines am Standort Flughafen tätigen Dienstleisters“. Das betreffende Unternehmen sei nicht im Auftrag der GmbH tätig.
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dpa