Wer hat 1990 den Einigungsvertrag zwischen Bundesrepublik und DDR unterschrieben?

Mit der Unterzeichnung des Einigungsvertrages haben die Regierungen beider Staaten den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik am 3. Oktober besiegelt.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und DDR-Staatssekretär Günther Krause Einigungsvertrag
Foto: Wolfgang Kumm/dp
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Mit der Unterzeichnung des Einigungsvertrages haben die Regierungen beider deutscher Staaten den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik am 3. Oktober besiegelt.

33 Tage vor dem Beitritt setzten Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und DDR-Staatssekretär Günther Krause (beide CDU) am Freitag im Ost-Berliner Palais Unter den Linden ihre Unterschriften unter das fast 1000 Seiten umfassende Vertragswerk.

In einem Kraftakt hatten die Regierungen und Parteien der beiden deutschen Staaten nach langem Tauziehen in der vorangegangenen Nacht die letzten strittigen Punkte – die Abtreibungsproblematik und den Verbleib der Stasi-Akten – geklärt. Damit ist die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag, Bundesrat und Volkskammer gesichert. Der Entwurf wurde bereits unmittelbar nach der Unterzeichnung in den Bundestag eingebracht, der ihn in erster Lesung am 5. September behandeln wird. Schon am 21. September soll ihn der Bundesrat endgültig billigen. Die DDR-Volkskammer stimmt voraussichtlich am 6. September zu.

Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) nannte den Vertrag ein „Dokument von höchster historischer Tragweite“. DDR-Ministerpräsident Lothar de Maiziere (CDU) sprach von einem großen Erfolg für das künftige vereinte Deutschland. Jetzt gebe es «Sicherheit und Klarheit» über viele Fragen, die sich beim Vollzug der deutschen Einheit stellen.

Innenminister Schäuble äußerte bei der Unterzeichnung, dies sei ein «Tag der Freude» und ein „Tag der Zuversicht für alle Deutschen“. Staatssekretär Krause zeigte sich erleichtert, daß sich beide Seiten bei der Abtreibungsregelung und bei der Problematik der Stasi-Unterlagen von sechs Millionen Bürgern doch noch „vernüftig einigen konnten“.

In einer fast dreistündigen Verhandlungsrunde im Bonner Kanzleramt hatten sich die Partei- und Fraktionschefs von CDU, CSU, SPD und FDP in der Nacht zuvor über die strittigen Punkteverständigt:

Abtreibung: Bis zum 31. Dezember 1992 gilt in der Bundesrepublik bei der Abtreibung weiterhin das sogenannte Indikationsmodell, auf dem Gebiet der ehemaligen DDR die bisherige Zwölf-Wochen-Fristenregelung. Westdeutsche Frauen bleiben nach dem „Tatortprinzip“ straffrei, wenn sie in den künftigen fünf Bundesländern Ostdeutschlands ihre Schwangerschaft in den ersten drei Monaten unterbrechen lassen. Die Parteien verpflichteten sich, bis 1993 eine neue gesamtdeutsche Regelung zu schaffen.

Stasi-Akten: Die Dateien und Unterlagen bleiben zentral in der DDR. Für die endgültige Aufbewahrung, Nutzung und Sicherung soll es eine Regelung durch das künftige gesamtdeutsche Parlament geben. Ein Sonderbeauftragter – ein heutiger DDR-Bürger – hat bis dahin die Obhut über die Akten. Er wird auf Vorschlag der DDR-Regierung mit Zustimmung der Volkskammer berufen und untersteht der gesamtdeutschen Regierung.

Am Freitag vormittag – unmittelbar vor der Unterzeichnung – segneten die Regierungen beider deutscher Staaten das Vertragswerk ab. Zuvor hatten Schäuble und Krause das Werk in der Nacht in Bonn paraphiert (abgezeichnet). Schäuble bemerkte, in allen Fragen sei mit der Opposition vollständiger Konsens bis in einzelne Formulierungen hinein gefunden worden. Dass mehr als 90 Prozent der Bundestagsabgeordneten und alle elf Bundesländer dem Vertrag zustimmen wollen, sei ein „Beitrag zur inneren Einheit Deutschlands“.

mit dpa-Material