Bahntickets, Steuern und mehr: Was sich für Verbraucher dieses Jahr ändert

Für viele Verbraucher ändern sich im kommenden Jahr zentrale Ansprüche – wenn auch teilweise nur um wenige Euro. An anderen Stellen könnte es teurer werden.
Zugbegleiter Kontrolleur Deutsche Bahn Zug
Ein ICE-Zugbegleiter. Foto: hanohiki/shutterstock
Ein ICE-Zugbegleiter. Foto: hanohiki/shutterstock

Für viele Verbraucher ändern sich im kommenden Jahr zentrale Ansprüche – wenn auch teilweise nur um wenige Euro. An anderen Stellen wie auf der Stromrechnung könnte es teurer werden. Wichtige Änderungen im Überblick:

Steuerentlastungen: Der Steuer-Grundfreibetrag wird im kommenden Jahr um 240 Euro angehoben. Das jährlich einkommensteuerfreie Einkommen beträgt dann 9408 Euro für Ledige und 18.816 Euro für zusammenveranlagte Verheiratete.

2020 bringt auch die lange diskutierte Umsatzsteuersenkung auf Monatshygieneartikel wie Tampons sowie auf elektronische Bücher und Zeitschriften. Außerdem steigen die Verpflegungspauschalen bei Dienstreisen und Weiterbildungen, auch Berufskraftfahrer bekommen einen sogenannten Pauschbetrag für Übernachtungen.

Bahntickets: Nach dem Willen der großen Koalition soll die Senkung der Mehrwertsteuer auf Bahntickets von 19 auf sieben Prozent zum 1. Januar 2020 kommen. Allerdings verweigerte der Bundesrat den steuerlichen Nachregelungen, zu denen auch die Tickets gehören, am Freitag die Zustimmung. Nun muss im Vermittlungsausschuss ein Kompromiss gefunden werden.

Fliegen: Die Steuern auf Flugtickets dürften zum April 2020 steigen. Die Luftverkehrsteuer für Flüge im Inland und in EU-Staaten wird um mehr als 5 Euro auf 13,03 Euro pro Ticket, für längere Flüge bis 6000 Kilometer um knapp 10 Euro auf 33,01 Euro angehoben. Bei noch weiteren Flügen sollen 59,43 Euro fällig werden, etwa 18 Euro mehr als bislang. Airlines dürften diese Steuer wohl zumindest teilweise auf die Flugpreise aufschlagen.

Strompreise steigen: Nicht alle Preisänderungen sind für Verbraucher positiv: Rund die Hälfte der örtlichen Versorger hat Preiserhöhungen zum Jahreswechsel angekündigt. Gründe für die Anpassungen sind die steigende EEG-Umlage und höhere Stromnetzgebühren. Die Mehrkosten für einen Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 4000 Kilowattstunden betragen laut Vergleichsportalen rund 70 Euro pro Jahr.

Kosten für Autofahrer: Die Bußgelder für Verkehrsverstöße klettern zum Jahreswechsel deutlich: Wer zum Beispiel unerlaubt auf dem Gehweg parkt, zahlt dann nicht mehr 20, sondern 55 Euro. Für Autofahrer, die keine Rettungsgasse bilden, sehen die Pläne von Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) ein Bußgeld von 320 Euro statt bisher ab 200 Euro vor.

Für über 20 Millionen Mitglieder des ADAC steigen außerdem erstmals seit langem die Beiträge. Auf einer außerordentlichen Hauptversammlung im November beschloss der ADAC, den Jahresbeitrag im Basistarif ab April von 49 auf 54 Euro zu erhöhen. Die bisher von den meisten Mitgliedern gewählte Plus-Mitgliedschaft wird sogar 10 Euro teurer und kostet künftig 94 Euro. Neu eingeführt wird außerdem eine Premium-Mitgliedschaft mit weltweiter Pannenhilfe, Rückholdienst und Abschleppen in die Wunschwerkstatt für 139 Euro Jahresbeitrag.

Niedrigere Steuern auf Tampons und E-Paper: Für Hygiene-Produkte wie Tampons und Damenbinden soll künftig nur noch der ermäßigte Mehrwertsteuersatz (7 statt 19 Prozent) verlangt werden. Auch für elektronische Zeitungen, Zeitschriften und Bücher soll die Mehrwertsteuer von 19 Prozent auf 7 Prozent sinken.

Mindestlohn und Ausbildungsgehalt: Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar von aktuell 9,19 Euro pro Stunde auf 9,35 Euro. Über die weitere Erhöhung wird ab Mitte des Jahres entschieden.

Auch Auszubildende sollen ab 2020 von einer sicheren Vergütung profitieren: Sie soll im ersten Lehrjahr zunächst mindestens 515 Euro betragen, bis 2023 soll der Betrag schrittweise auf 620 Euro erhöht werden.

Umweltbonus für E-Autos: Die neue Förderrichtlinie für Elektroautos soll schnellstmöglich in Kraft treten. Der Umweltbonus steigt dann für Fahrzeuge bis zu einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro auf 6000 Euro, Autos bis zu einem Listenpreis von 65.000 Euro sollen mit 5000 Euro gefördert werden.

Höhere Hartz-IV-Sätze: Bezieher von Hartz IV bekommen ab Januar mehr Geld. Für alleinstehende Langzeitarbeitslose erhöht sich der Regelsatz von bislang 424 auf 432 Euro. Die Grundsicherung für Paare steigt von 382 auf 389 Euro je Partner. Bei Kindern erhöhen sich die Leistungen.

Rente: Ab Juli sollen die Renten im Westen voraussichtlich um 3,15 Prozent und im Osten um 3,92 Prozent steigen. Die Regierung will zum Jahreswechsel zudem etwa vier Millionen Betriebsrentner durch einen Freibetrag von zunächst 159 Euro bei der Krankenversicherung entlasten.

Gebäudesanierung: Wer in seiner Eigentumswohnung oder in seinem Haus Wände, Decken oder Dach dämmt, Fenster, Türen, Lüftungen oder die Heizung erneuert oder digitale Anlagen zum Energiesparen einbaut, soll ab 2020 über drei Jahre steuerlich gefördert werden. Die Immobilie muss dafür älter als zehn Jahre sein, die Fördermöglichkeit soll zunächst zehn Jahre bestehen. Vorgesehen ist, dass 20 Prozent der Kosten und maximal insgesamt 40.000 Euro je Haus oder Wohnung über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abgezogen werden können. Auch über dieses Vorhaben berät derzeit der Vermittlungsausschuss.

Gesundheits-Apps: Patienten sollen bestimmte Gesundheits-Apps fürs Handy als ärztliche Verschreibung von der Krankenkasse bezahlt bekommen. Dabei geht es etwa um Anwendungen, die beim regelmäßigen Einnehmen von Medikamenten helfen. Das Gesetz soll im Januar 2020 in Kraft treten.

Masern-Impfpflicht: Zum besseren Schutz vor Masern hat der Bundestag ein Gesetz für eine Impfpflicht beschlossen. Es soll zum 1. März 2020 in Kraft treten. Eltern müssen dann vor der Aufnahme ihrer Kinder in Kitas oder Schulen nachweisen, dass diese geimpft sind. Für Kinder, die schon zur Kita oder in die Schule gehen, muss der Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erfolgen. Bei Verstößen drohen bis zu 2500 Euro Bußgeld.

Patienten: Bei akuten Gesundheitsproblemen und der Suche nach Arztterminen können Kassenpatienten ab 1. Januar zum Telefon greifen: Die bisher außerhalb der Praxiszeiten zu nutzende Nummer 116 117 startet als Rund-um-die-Uhr-Service. Patienten sollen eine erste Einschätzung bekommen, wie dringlich sie behandelt werden müssen – und in eine Praxis oder eine Klinik weitergelotst werden. Verzahnt werden soll dies mit bestehenden Servicestellen, die freie Termine vermitteln.

Hebammen-Ausbildung: Hebammen erlernen ihren Beruf in Zukunft im Rahmen eines Hochschulstudiums. Die Ausbildung besteht ab 2020 aus einem drei- bis vierjährigen Bachelor-Studium mit hohem Praxisanteil und einer staatlichen Abschlussprüfung.

AFP/dpa