Waffe verwechselt? Polizist bricht nach tödlichem Schuss auf Kollegen vor Gericht in Tränen aus

Bei einem Schießtraining wird ein Polizist tödlich getroffen – durch die Kugel eines Kollegen. Der steht jetzt wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht.
Polizei Pistole Waffe
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Bei einem Schießtraining wird ein Polizist tödlich getroffen – durch die Kugel eines Kollegen. Der steht jetzt wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht. Der 23-Jährige räumt den Schuss ein – schildert das Geschehen aber anders als die Anklage.

Ein routinemäßiges Schießtraining der Bonner Polizei endet in einer Tragödie: Ein 23-jähriger Beamter wird von einem Schuss in den Hals getroffen und stirbt. Die Kugel kam aus der Waffe eines Kollegen. Am Donnerstag begann vor dem Bonner Landgericht der Prozess gegen den jungen Polizisten. Die Staatsanwaltschaft hat ihn wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.

Staatsanwaltschaft: Echte Waffe wurde mit Attrappe verwechselt

Die Bereitschaftspolizisten der Hundertschaft hatten am 26. November 2018 auf dem Gelände der Bundespolizei Sankt Augustin mit sogenannten Rotwaffen, also roten Waffenattrappen, das Verhalten bei einem Amokalarm trainiert. Anschließend ging es zurück ins Bonner Polizeipräsidium, wo am Schießstand im Keller ein Training mit scharfen Waffen geplant war. Die Beamten zogen sich in der Umkleide um und holten ihre echten „Schwarzwaffen“, jeweils eine Walther P99, aus den Spinden.

Der Angeklagte soll dann – so beschreibt es der Staatsanwalt – mit seiner Dienstwaffe einen Schuss auf seinen Kollegen abgegeben haben: und zwar „in der Annahme, dass er noch eine Rotwaffe in der Hand hielt, und obwohl er in der Ausbildung gelernt hatte, dass Rotwaffen wie Schwarzwaffen zu behandeln sind“. Der Angeklagte habe die Waffen verwechselt und hätte dies bemerken müssen, zumal sie sich schon farblich unterscheiden.

Angeklagter widerspricht Staatsanwaltschaft und weint

Der 23 Jahre alte Angeklagte, der am ersten Verhandlungstag immer wieder in Tränen ausbrach, räumte den Schuss ein – betonte aber, dass er nicht absichtlich auf seinen Kollegen geschossen habe. „Der Anklagevorwurf ist rechtlich völlig zutreffend, aber das Geschehen hat sich anders zugetragen“, sagte sein Verteidiger.

Sein Mandant habe die Waffen nicht verwechselt. Vielmehr habe er die Dienstwaffe ins Holster gesteckt und dann noch mal herausgenommen, weil er dachte, sie sei nicht richtig eingerastet. Als er sie „durch Angucken kontrollierte“, habe ein Geräusch – vermutlich eine zufallende Tür – ihn aufgeschreckt, so dass er versehentlich den Abzug betätigt habe.

„Es wäre mir nie eingefallen, aus Spaß auf jemanden zu schießen“, sagte der Angeklagte. Es sei ihm immer wichtig gewesen, ordentlich mit Waffen umzugehen. Er habe sich erschreckt, „und dann fiel schon dieser Schuss“, sagte der 23-Jährige. „Ich weiß überhaupt nicht, wie das passieren konnte.“ Das Gericht hat für den Prozess drei weitere Verhandlungstage bis zum 2. September angesetzt.