Verurteilter Mörder bekommt 425.000 Dollar vom Staat – das ist der Grund

Weil Jay Vermillion nach dem Mord an seiner Frau 1513 Tage in Isolationshaft saß, bekommt er vom Staat nun 425.000 Dollar.
Isolationshaft Gefängnis
Foto: Shutterstock/boscorelli
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Weil Jay Vermillion nach dem Mord an seiner Frau 1513 Tage in Isolationshaft saß, hat er den US-Bundesstaat Indianapolis verklagt – und bekommt nun 425.000 Dollar.

Ob der heute 59-Jährige jemals in den Genuss des Geldes kommen wird, ist jedoch ungewiss. Denn seine Haftstrafe im Indiana State Prison in Michigan City ist bis zum Jahr 2036 angesetzt, er wäre dann 76 Jahre alt. Vier davon verbrachte er nach eigener Aussage in „einem Betongrab mit massiver Stahltür“. Er durfte weder arbeiten noch hatte er überhaupt soziale Kontakte.

Doch in Isolationshaft gesteckt wurde er nicht etwa, weil er seine Frau 1995 getötet hatte, sondern weil ihm während seiner lebenslangen Strafe vorgeworfen wurde, drei Mithäftlingen 2009 zur Flucht verholfen zu haben. Vermillion schwieg bei der Befragung, also wurde „beschränkte Unterkunft“ angeordnet. Das ist möglich, in diesem Fall lief aber einiges schief.

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Denn in Indianapolis muss diese Maßnahme spätestens nach 30 Tagen überprüft werden – was laut „IndyStar“ nicht geschah. Wie seine Anwältin Maggie Filler der Zeitung mitteilte, hatte Vermillion alle 30 Tage lediglich denselben Zettel vorgelegt bekommen, auf dem die Verlängerung der Einzelhaft vermerkt war: „Kein Hinweis, was er tun könnte um rauszukommen. Keine Beurteilung seines Verhaltens bis dahin.“

Einige Jahre nach den Ereignissen entschloss Vermillion sich nun dazu, die Gefängnisbehörde von Indianapolis zu verklagen. Diese handelte mit Filler die 425.000 US-Dollar aus. Wie Sprecher Dave Bursten klarstellen wollte, handelte es sich dabei aber nicht um ein Schuldeingeständnis. Man sei noch immer der Überzeugung, im Recht zu sein und habe lediglich einen Prozess mit ungewissem Ausgang vermeiden wollen.

Wie auch immer man zu einem Mörder stehen mag, ganz so sauber hört sich das in unseren Augen nicht an…