Haltung von Hummern bleibt in Düsseldorf erlaubt

Die Haltung lebender Hummer bleibt in Düsseldorf erlaubt. Das hat ganz aktuell das Düsseldorfer Verwaltungsgericht entschieden.
Hummer-Haltung
Foto: Wolfgang Langenstrassen/dpa
Foto: Wolfgang Langenstrassen/dpa

Die Haltung lebender Hummer bleibt in Düsseldorf, der Landeshauptstadt von Nordrhein-Westfalen, erlaubt. Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht entschieden und einen Verbotsantrag von Tierrechtlern am Freitag abgewiesen (Az.: 23 K 8014/17). Geklagt hatte der Verein Animal Rights Watch.

Das Verfahren richtete sich gegen die Haltung von Hummern zum Verzehr – etwa durch Händler von Meerestieren oder Gastronomen. Bei der Haltung lebender Hummer werde der Tierschutz verletzt, hatte die Organisation argumentiert. So seien die Wasserbecken zu klein und die Fesselung der Hummerscheren sei ein Verstoß gegen den Tierschutz.

Verklagt hatten die Tierrechtler aber die Stadt Düsseldorf. Sie müsse die Haltung untersagen und Verstöße ahnden, forderten die Kläger. Dafür bedürfe es aber eines Gesetzes, das die Stadt gar nicht erlassen könne, so die Richter.

Der Klage fehle außerdem schlicht die Rechtsgrundlage, befand das Gericht. Sie sei unzulässig, weil das Verbandsklagerecht Ende 2018 wieder abgeschafft worden sei. Eine Berufung zum Oberverwaltungsgericht lehnten die Düsseldorfer Richter genauso ab wie eine Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht.

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Der Europäische Hummer kann bis zu 60 Zentimeter lang werden und ein Gewicht von 4 kg erreichen. Heutzutage erreichen die meisten Tiere aber nur 30 Zentimeter bei einem Gewicht von 1 kg. Das erste Beinpaar trägt unterschiedlich starke und verschieden gebaute Scheren, eine mit spitzen Dornen versehene, schmalere Greifschere und eine größere Knackschere.

Geht die Knackschere verloren, so entsteht bei der nächsten Häutung an dieser Stelle eine neue Greifschere, während sich die verbliebene Greifschere in eine Knackschere umwandelt. Ausgewachsene Hummer häuten sich ein- bis zweimal jährlich und erreichen dabei einen Längenzuwachs von ein bis zwei Zentimetern.