Ungewollt schwanger!: 45-Jährige will, dass ihr Frauenarzt den Unterhalt zahlt
Auf Anraten ihres Frauenarztes setzte eine 45-Jährige die Antibabypille ab – und wurde ungewollt schwanger. Daraufhin verklagte sie ihren Gynäkologen auf Schadensersatz sowie Unterhalt, scheiterte jedoch vor dem Oberlandesgericht in Hamm.
Über zehn Jahre hatte die Klägerin aus dem Kreis Minden-Lübbecke mit der Pille verhütet, bevor sie im Jahr 2012 von ihrem Frauenarzt ihre Fruchtbarkeit anhand des AMH-Wertes bestimmen ließ. Dieser lag unter 0,1, was im Normalfall Menopause bedeutet.
Umso größer war der Schrecken, als die Frau doch schwanger wurde, nachdem sie die Pille absetzte. Die 45-Jährige, die die Schwangerschaft durchzog und einen Sohn bekam, warf ihrem Arzt vor, sie falsch aufgeklärt zu haben und verklagte den Gynakologen. Die Forderung: 50.000 Euro Schmerzensgeld und Unterhaltszahlungen bis zur Volljährigkeit des Kindes.
Nachdem das Landgericht Bielefeld die Klage zurückwies, gab das Oberlandesgericht Hamm in am Dienstag gefällten Urteil ebenfalls dem Arzt Recht: Man habe keine fehlerhafte Behandlung feststellen können. Die Gynäkologen hätten die Frau auf die Unsicherheit des Tets und die Notwendigkeit weiterer Verhütung hingewiesen.
Die 45-jährige Frau will das Urteil nicht akzeptieren und nun vor den Bundesgerichtshof ziehen.
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