Totes Filmhuhn „Sieglinde“ sorgt für kuriosen Gerichtsstreit

Gerichte müssen sich mitunter mit kuriosen Vorfällen beschäftigen: Handelte es sich bei einem totgebissenen Huhn um TV-Huhn Sieglinde?
Filmhuhn Sieglinde
Foto: Aurelia's Filmtiere/dpa
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Gerichte müssen sich mitunter mit kuriosen Fällen beschäftigen. So auch nach diesem Vorfall am Niederrhein: Handelte es sich bei dem totgebissenen Huhn um TV-Huhn Sieglinde?

Für das totgebissene TV-Huhn „Sieglinde“ gibt es möglicherweise mehr Schadenersatz. Statt gut 300 Euro will die Besitzerin 4000 Euro sehen. Schließlich war das Tier prominent.

Im Rechtsstreit um das von einem Hund totgebissene Filmhuhn „Sieglinde“ kann sich die Besitzerin Ute Milosevic Hoffnungen auf einen höheren Schadenersatz machen. Es dürfe ihr nicht als Mitverschulden angerechnet werden, dass sie ihr Huhn auf dem eigenen Hof in Weeze am Niederrhein frei hatte herumlaufen lassen. Das sagte der Vorsitzende Richter am Freitag bei der Berufungsverhandlung am Landgericht Kleve.

Das braune Legehuhn war im Sommer 2017 auf dem Hof vom freilaufenden Hund eines Spaziergängers getötet worden. Die Frau fordert vom Besitzer 4000 Euro Schadenersatz. Ihr Huhn sei für Film und Fernsehen geschult gewesen und habe zum Beispiel für den Ende 2018 in der ARD ausgestrahlten Film „Wir sind doch Schwestern“ vor der Kamera gestanden.

Filmhuhn Sieglinde Besitzerin Ute Milosevic
Ute Milosevic füttert auf ihrem Hof die restlichen Hühner.
Foto: Roland Weihrauch/dpa

Das Amtsgericht hatte den Wert des Tieres einschließlich Ausbildungskosten für die TV-Auftritte auf 615 Euro beziffert – der Besitzerin aber nur die Hälfte (307,50 Euro) Schadenersatz zugebilligt, weil das Tier frei auf dem Hof herumlief. Dem folgte das Landgericht nicht.

Der beklagte Hundebesitzer bezweifelt, dass es sich bei dem getöteten Tier tatsächlich um „Sieglinde“ gehandelt habe. In der Hühnerschar hätten sich mehrere braune Hühner befunden, teilte seine Anwältin mit. Der Hundebesitzer hatte laut der Klägerin direkt nach dem Vorfall zehn Euro Schadenersatz angeboten. Das sei „abstrus“, sagte die Anwältin der Frau. „Das ist eben nicht nur ein ‚blödes Huhn‘, sondern eine Lebewesen, ein Mitgeschöpf.“ Hinzu komme die aufwendige Ausbildung des Tieres.

Umstritten war allerdings das Alter des Huhns. Sieglinde sei mit zwei Jahren noch jung gewesen und habe bereits neue Angebote gehabt, sagte die Besitzerin. Die Anwältin des Hundebesitzers zog das geringe Alter des Huhns dagegen in Zweifel. Am 20.12. will das Gericht seine Entscheidung verkünden.

dpa