Neuer Bußgeldkatalog ab heute: Strafen teilweise verdoppelt – der Überblick

Schlechte Nachrichten für Raser und Falschparker: Ab heute (Dienstag, 9. November) gilt ein neuer Bußgeldkatalog. Teilweise haben sich die Strafen verdoppelt. Verkehrssünden werden ab jetzt richtig teuer. Ein Überblick.
Autobahn
Foto: Rudmer Zwerver/Shutterstock
Foto: Rudmer Zwerver/Shutterstock

Ab Dienstag (9. November) müssen Verkehrssünder wie Raser und Falschparker mehr zahlen, wenn sie erwischt werden. Dann nämlich tritt nach einem langen politischen Streit der neue Bußgeldkatalog in Kraft. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Radfahrer und Fußgänger sollen besser geschützt werden.

Nach einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Yougov glauben allerdings nur 30 Prozent der Bürger, dass die höheren Geldstrafen für Raser und Falschparker für eine höhere Sicherheit im Straßenverkehr sorgen werden – 63 Prozent glauben dies nicht.

Neuer Bußgeldkatalog: Strafe verdoppelt sich für Raserei innerorts

Der erneuerte Bußgeldkatalog sieht härtere Strafen bei Regelverstößen im Straßenverkehr vor. Wer beispielsweise künftig innerorts 16 bis 20 Kilometer pro Stunde (km/h) zu schnell fährt und geblitzt wird, der zahlt statt 35 bald 70 Euro. Höhere Geldstrafen gibt es künftig auch für jene, die verbotswidrig auf Geh- und Radwegen parken, unerlaubt auf Schutzstreifen halten oder in zweiter Reihe parken und halten.

Neu ist außerdem eine Geldbuße von 55 Euro für unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge. Dagegen bleiben Fahrverbotsregeln und die Regelungen zu Punkten in Flensburg bei zu schnellem Fahren unverändert.

Bußgeldkatalog

Der neue Bußgeldkatalog Foto: dpa

Die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse wird laut Verkehrsministerium nun genauso verfolgt und geahndet wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse. Es drohen demnach Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot. Lkw-Fahrer, die gegen die Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten, außerdem gibt es einen Punkt.

Neuer Bußgeldkatalog: Strafen vorher laut Deutscher Verkehrswacht zu „milde“

Dem neuen Bußgeldkatalog vorausgegangen waren lange Verhandlungen zwischen Bund und Ländern. Wegen eines Formfehlers waren verschärfte Bußgeldregeln in der neuen Straßenverkehrsordnung im vergangenen Jahr außer Vollzug gesetzt worden. Daraufhin entzündete sich ein politischer Streit vor allem um eigentlich geplante härtere Fahrverbotsregeln bei zu schnellem Fahren – die nun aber nicht kommen. Stattdessen einigten sich Bund und Länder darauf, Bußgelder zu erhöhen. Der Bundesrat hatte den Verschärfungen im Oktober einstimmig zugestimmt.

Der Präsident der Deutschen Verkehrswacht, Kurt Bodewig, hatte gesagt: „Bisher war das Strafmaß in vielen Fällen einfach zu milde und die Anpassungen im Bußgeldkatalog daher überfällig.“ Die Kontrollen der Polizei müssten aber verstärkt werden. Auch der ADAC forderte, Kontrollen an Gefahrenstellen und damit auch das Risiko, entdeckt zu werden, müssten erhöht werden.

mit Agenturmaterial (dpa)