München: Vermietete ein Mann ein Zimmer in Wohnung gegen Sex?

Eine Frau findet ein Zimmer – doch nach ihrem Einzug drängt sie der Vermieter zum Sex mit ihm und anderen. Nun steht der Mann vor Gericht.
Foto: Shutterstock / everything possible
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Eine Frau findet ein Zimmer – doch nach ihrem Einzug drängt sie der Vermieter zum Sex mit ihm und anderen. Auch zwei Minderjährige bringt er zur Prostitution. Nun steht er vor Gericht.

Eine 28-jährige Frau sucht in München dringend ein Zimmer – und reagiert im Netz auf die Anzeige eines Mannes, der einen Raum in seiner Wohnung anbietet. Er stellt in Aussicht, dass in dem Zimmer Frauen sexuelle Dienste anbieten könnten. Die von Obdachlosigkeit bedrohte und drogenabhängige Frau zieht trotzdem ein – nun wird dem 58-jährigen Münchner der Prozess gemacht.

Laut Anklage soll die Frau von dem Mann so unter Druck gesetzt worden sein, dass sie sich schließlich zum Sex mit ihm gezwungen gefühlt haben soll. Außerdem soll sie sich auf sein Drängen prostituiert haben, um die Miete zahlen zu können.

Prozess beginnt am Dienstag vor dem Landgericht München I

Auch zwei minderjährige Mädchen im Alter von 15 und 17 Jahren mit teils massiven finanziellen und psychischen sowie Drogenproblemen soll der Angeklagte, der sich von Dienstag (9.30 Uhr) an vor dem Landgericht München I verantworten muss, zur Prostitution gedrängt und sich an einer von ihnen auch selbst vergangen haben.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die 28-Jährige im Januar 2019 in das Zimmer bei dem Mann eingezogen ist. In der Wohnungsanzeige habe der Mann – laut Anklage Chemiker – gezielt nach einer Frau gesucht. Gegen ihren Willen sei es dann einige Zeit nach ihrem Einzug mehrfach zum Sex zwischen den beiden gekommen.

Obwohl sie sich laut Ermittlungen zuvor noch nie prostituiert habe, habe die Frau auf Drängen des Angeklagten Dutzende Freier empfangen. Dem 58-Jährigen wird vorgeworfen, die finanzielle Notlage, die psychischen Probleme und die Drogenabhängigkeit der Frau erkannt und bewusst ausgenutzt zu haben.

„Jeder Einzelfall ist einer zu viel“

In München, wo Wohnen seit Jahren immer teurer wird, komme es immer wieder vor, dass Mietern und vor allem Mieterinnen eine Wohnung nur gegen eine sexuelle Gegenleistung angeboten werde, sagt Volker Rastätter, Geschäftsführer des DMB Mietervereins München: „Hier nutzen gewissenlose Menschen die extreme Wohnungsnot in München und die Notsituation vieler Wohnungssuchender gnadenlos aus.“ Bislang sei dies nach Eindruck des DMB kein Massenphänomen, „aber jeder Einzelfall ist einer zu viel.“

Vorsicht sei bei der Wohnungssuche stets geboten, wenn ein Angebot auffallend günstig sei, mahnt Rastätter. Oftmals zeige sich die Absicht der mutmaßlichen Anbieter der Wohnungen nicht schon im Inserat, sondern erst bei der Kontaktaufnahme. „Ein Mietvertrag mit unseriösen Gegenleistungen ist nichtig wegen Sittenwidrigkeit“, betont er. Diese zu beweisen, sei aber oft nicht leicht – auch weil die „Gegenleistungen“ teils nicht schriftlich festgehalten würden.

Eine Sprecherin des Portals „wg-gesucht.de“ rät, im Falle von Belästigungen etwa bei Wohnungsbesichtigungen unbedingt Anzeige zu erstatten: „Nur so ist es auf lange Sicht möglich, unseriösen Vermietern das Handwerk zu legen.“ Außerdem sei es empfehlenswert, über das interne Nachrichtensystem der Portale zu kommunizieren, weil die Betreiber etwaige Belästigungen dokumentieren und im konkreten Fall die Ermittlungen mit IP-Adressen unterstützen könnten.

Im Fall der beiden minderjährigen Frauen, die der Angeklagte zur Prostitution gedrängt haben soll, ging es nicht um ein Angebot zum Wohnen. Aber auch sie waren den Ermittlungen zufolge in einer Notlage. Der 58-Jährige soll sie im vergangenen Jahr dazu bewegt haben, sich in seiner Wohnung oder seinem Auto zu prostituieren. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die beiden jungen Frauen unter seiner Aufsicht und Planung verschiedene Freier bei ihm getroffen haben, um an Geld zu kommen. Einen Teil des Geldes habe er selbst behalten.

Zwischen der älteren von ihnen und dem 58-Jährigen soll es außerdem auch zu einem sexuellen Kontakt gegen ihren Willen gekommen sein. Im Juli 2019 wurde der Mann festgenommen. Die Anklage gegen ihn lautet unter anderem auf Vergewaltigung, Missbrauch Jugendlicher und Zwangsprostitution in mehreren Fällen.

In dem Prozess sitzt auch einer der Freier der damals 15-Jährigen mit auf der Anklagebank. Dem 43 Jahre alten Mann wird zur Last gelegt, mehrfach Sex mit ihr gehabt zu haben, obwohl er gewusst habe, dass sie noch minderjährig war und sich nur wegen ihrer persönlichen Not und nach Forderung des 58-Jährigen prostituierte. Zunächst sind zehn Verhandlungstage angesetzt.

dpa