Mann darf sich nicht in „Ross Antony“ umbenennen

Das Neubrandenburger Standesamt hat es abgelehnt, für einen Mann den Namen „Ross Antony“ zuzulassen. Sein bisheriger Name war unaussprechbar.
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Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
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Das Neubrandenburger Standesamt hat es abgelehnt, für einen Mann den Namen „Ross Antony“ zuzulassen.

„Der Mann hatte einen ausländischen Namen, der in unserer Sprache unaussprechbar war“, sagte Amtsleiter Andreas Beck, der auch Vorsitzender des Landesverbandes der Standesbeamten im Nordosten ist, am Dienstag. Der Mann habe erklärt, dass sein bisheriger Name übersetzt „Schwarzes Pferd“ heißen würde.

In solchen Fälle könnten zwar neue Namen zuerkannt werden, aber nicht von bereits Prominenten. „Ich kannte diesen Entertainer nicht, aber meine Mitarbeiter haben mich aufgeklärt“, sagte Beck. Man habe eine andere Lösung gefunden.

Ross Antony
Heutzutage ist Ross Antony vor allem in der Schlagerbranche tätig.
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Bürger aus dem Ausland können nach Becks Angaben, wenn sie längere Zeit in Deutschland gelebt und die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen haben, einen Namen wählen, wenn es ihnen das Dasein erleichtert. „Wir hätten auch nicht zugelassen, dass jemand sein Kind „Angela Merkel“ nennt“, erläuterte Beck. Namen von Prominenten sollten keine Vornamen sein und deren Familiennamen schon gar nicht.

Ross Antony ist gebürtiger Brite und wurde hierzulande zunächst als Mitglied der Band „Bro’Sis“ bekannt. Im Jahr 2008 ging er ins Dschungelcamp und gewann die dritte Staffel von „Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!“.

mit Agenturmaterial von dpa