Hirnchirurg während OP gefeuert – der Fall geht im Dezember vor Gericht

Fußball-Trainer wurden schon in der Halbzeitpause entlassen, aber dass ein Arzt während einer Operation seine Papiere abholen muss, mag man kaum glauben.
Krankenhaus Köln-Merheim
Foto: Oliver Berg/dpa
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Fußball-Trainer wurden schon in der Halbzeitpause entlassen, aber dass ein Arzt während einer Operation seine Papiere abholen muss, mag man kaum glauben.

Doch genau das behauptet der Anwalt von Dr. Mohammad Maarouf, der berichtete, dass sein Mandant fristlos gefeuert worden sei – während einer laufenden Hirnoperation.

Demzufolge durfte der 56 Jahre alte Arzt nach Anweisung der der Klinik-Leitung nicht mehr in den OP-Saal zurückkehren, obwohl die Operation für einen Hirnschrittmacher bereits über drei Stunden lief. Der Patient musste zwei Tage später erneut operiert werden – von einem anderen Arzt in der Kölner Uniklinik.

Der Vorwurf richtet sich konkret gegen die Klinik Köln-Merheim. Dass dem Mann am 8. Juli aus „gravierenden Gründen“ eine fristlose Kündigung ausgesprochen wurde, bestätigte die Klinik inzwischen. Der Grund für die Kündigung läge darin, dass Maarouf einem Studenten in einer früheren OP erlaubt habe mitzuoperieren.

Allerdings habe man den Arzt schon drei Tage vorher telefonisch zu dem Gespräch eingeladen. „Dabei war ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass dieser Termin fix ist und eventuell geplante Operationen verschoben werden müssen“, erklärte eine Kliniksprecherin. In dem Gespräch habe der Mann „zu keinem Zeitpunkt“ darauf hingewiesen, dass er gerade aus einer laufenden OP komme: „Insofern liegt die Verantwortung für den Abbruch der Operation alleine beim Operateur.“

Dem widerspricht Maaroufs Anwalt. Er behauptet, der Student habe bei einer Wundversorgung geholfen, und dies sei handelsüblich. Einen Hinweis auf das Gespräch habe es vorher nicht gegeben. Der „Bild“ sagte er: „Einen Chirurgen während eines laufenden Eingriffs zu feuern, ist ungeheuerlich!“

Dass der Direktor von der Operation nichts gewusst habe, sei „absurd“, sagte Bietmann. Sein Mandant sei nach der Kündigung von einem Juristen aus der Klinik geführt worden. Dem habe er mehrfach gesagt, er müsse zurück in den OP. „Aber man hatte ihm sogar das Handy abgenommen, so dass kein Kontakt mit dem Team mehr möglich war.“

Am Freitag gab es nun den Arbeitsgerichtstermin wegen der fristlosen Kündigung. Ergebnis: keine Einigung! Die Güteverhandlung sei gescheitert, sagte der zuständige Richter. Beide Parteien hatten sich vor Gericht getroffen, um zu prüfen, ob eine Einigung möglich sei. Der Arzt fordert seine Weiterbeschäftigung, für die Klinik kommt das nicht infrage. Der Fall soll im Dezember weiter verhandelt werden.

mit Agenturmaterial von der dpa