Kein Führerschein? Selbsternannter „König von Deutschland“ verteidigt sich

Der selbst ernannte „König von Deutschland“, Peter Fitzek, sieht sich zu Unrecht wegen Fahrens ohne Führerschein verurteilt.
Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/dpa
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Der selbst ernannte „König von Deutschland“, Peter Fitzek, sieht sich zu Unrecht wegen Fahrens ohne Führerschein verurteilt. Zum Auftakt eines Berufungsverfahrens am Landgericht Dessau-Roßlau sagte der 54-Jährige am Montag, er habe seinen Führerschein im September 2012 abgegeben, aber ausdrücklich nicht auf seine Fahrerlaubnis verzichtet.

Er zeigte sich davon überzeugt, dass der selbst gebastelte Führerschein seines „Königreichs Deutschland“ gültig sei. Das Amtsgericht Wittenberg hatte Fitzek wegen Fahrens ohne Führerschein in 27 Fällen sowie Beleidigung verurteilt. 2007 verhängte es eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und acht Monaten.

Mit einem weitschweifigen Vortrag erklärte der 54-Jährige seinen persönlichen Werdegang und seine Gründe, im September 2012 das sogenannte „Königreich Deutschland“ zu gründen, sowie die rechtlichen Hintergründe aus seiner Sicht.

Anders als bei vorhergehenden Prozessen wurde Fitzek am Montag nicht von Anhängern begleitet. Sein Anwalt saß weitgehend schweigend neben ihm. In den vergangenen Jahren beschäftigten sich diverse Gerichte mit dem Mann.

Für den Verfassungsschutz ist Peter Fitzek ein Reichsbürger

Der Verfassungsschutz rechnet Fitzek den sogenannten Reichsbürgern zu, die die Gesetze der Bundesrepublik und deren Vertreter ablehnen. Fitzek hat dies stets bestritten, zugleich seine Ideen von einer anderen Gesellschaft verteidigt.

Der Koch und Karatelehrer sorgt mit seinen Auftritten für Aufsehen und Medieninteresse. Mal gibt er sich sachlich-freundlich, als jemand, der die Welt verändern will – oder rastet aus. Vor dem Landgericht in Halle etwa verlor er nach etlichen Verhandlungstagen im März 2017 sichtlich die Fassung, als er von der Wirtschaftsstrafkammer zu drei Jahren und acht Monaten Haft wegen besonders schwerer Untreue und unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften verurteilt wurde.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Wittenberger rund 1,3 Millionen Euro von Anlegern veruntreut hat. Gegen dieses Urteil legte Fitzek Revision ein; dem gab der Bundesgerichtshof (BGH) im Frühjahr 2018 in vollem Umfang statt. Die Karlsruher Richter verwiesen das Verfahren zur erneuten Verhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts Halle. Doch dazu kam es nicht.

Denn dieses Verfahren wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft im November 2018 eingestellt – weil die zu erwartende Strafe im Hinblick auf eine bereits rechtskräftige andere Verurteilung nicht beträchtlich ins Gewicht gefallen wäre, hieß es zur Begründung. Fitzek verbrachte zwar einige Zeit hinter Gittern wie in der Untersuchungshaft, kam aber entsprechend der Rechtslage letztlich doch wieder auf freien Fuß.

dpa