Wer sich frühzeitig gegen Corona hat impfen lassen, der könnte bald schon eine Nachricht auf seinem Handy erhalten, dass das Impfzertifikat abgelaufen ist. Vor der Urlaubssaison kommt das aber ungelegen. Denn viele Länder verlangen bei der Einreise ein gültiges Zertifikat. Wir zeigen euch, was es damit auf sich hat.
Was kann ich machen, wenn mein Impfzertifikat nicht mehr gültig ist?
Das digitale Impfzertifikat läuft nach 365 Tagen und damit genau ein Jahr nach der Ausstellung ab. So erklärt es das Bundesgesundheitsministerium in einer Mitteilung. Allerdings hat das rein technische Gründe, dass das Zertifikat nach genau einem Jahr abläuft. Vier Wochen vor Ablauf des Zertifikats gibt es pünktlich eine Mitteilung.
Brauche ich eine weitere Impfung?
Nein. Denn der Impfschutz läuft natürlich auch nicht nach 365 Tagen einfach so ab. Wer geboostert ist, ist nach wie vor geimpft. Eine vierte Impfung ist hingegen freiwillig. Die ständige Impfkommission empfiehlt diese derzeit Personen, die in Pflegeeinrichtungen untergebracht sind, älter als 70 Jahre alt sind oder eine Immunschwäche haben.
Wie kann ich das Impfzertifikat verlängern?
Noch ist ein wenig Geduld gefragt, aber bald soll es eine aktualisierte Version der CovPass-App geben. Diese ist dann in den App-Stores der Anbieter normal verfügbar und somit lassen sich mit wenigen Klicks die Zertifikate erneuern. Die Ankündigung für das Update kommt ebenfalls über die App, erklärt auch die Bundesregierung. Wann die neue Version der App verfügbar ist, erfahrt ihr hier.
Gibt es eine Möglichkeit, das Zertifikat schon eher zu verlängern?
Wer nicht auf das Update der App warten möchte, kann in der Apotheke einen neuen QR-Code ausstellen lassen. Dieser verlängert dann auch wieder das Zertifikat. Allerdings ist das nur in Ausnahmefällen möglich.
Kann ich auch ohne vollständigen Impfschutz innerhalb der EU reisen?
Wer keinen vollständigen Impfschutz besitzt, muss sich an die geltenden Regeln der EU halten. Wer nur zweifach geimpft ist, muss auf die Gültigkeit achten, wie lange die zweite Impfung her ist. Denn diese ist nach 270 Tagen nicht mehr gültig, diese Personen gelten dann als „ungeimpft“. Lediglich Kinder und Jugendliche sind davon nicht betroffen.
Wer dennoch reisen möchte, muss also geboostert sein und braucht ein neues Impfzertifikat. Wer dann ein drittes Mal geimpft ist, an ein Zertifikat ohne zeitliche Begrenzung.
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