Heimlich das Kondom abgezogen – Freispruch aufgehoben

Einem Mann war vorgeworfen worden, er habe während einer Pause beim Geschlechtsverkehr – vom Opfer unbemerkt – das Kondom entfernt und den Geschlechtsverkehr ungeschützt fortgesetzt. Die Frau hatte nach Angaben des Gerichts den Angeklagten zuvor mehrfach darauf hingewiesen, dass es Geschlechtsverkehr nur mit Kondom wolle. Nach Ansicht des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht erfüllt dies den Tatbestand eines sexuellen Übergriffs.
Kondom Platzhalter Symbolbild
Foto: Friso Gentsch/dpa
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Wenn ein Mann beim Geschlechtsverkehr heimlich das Kondom entfernt, obwohl die Frau dem Akt ausdrücklich nur mit Kondom zugestimmt hat, erfüllt dies den Tatbestand eines sexuellen Übergriffs – zu diesem Schluss ist das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) gekommen.

Die Richter des II. Strafsenats hoben am Freitag einen Freispruch des Kieler Amtsgerichts zu einem Fall des sogenannten Stealthings (vom englischen Wort „stealth“, was auf Deutsch „List bedeutet) auf. Das Amtsgericht Kiel hatte den Mann im November 2020 zunächst  freigesprochen.

Nach Angaben eines OLG-Sprechers muss sich jetzt eine andere Abteilung des Kieler Amtsgerichts erneut mit dem Fall befassen.

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Dem Mann war vorgeworfen worden, er habe während einer Pause beim Geschlechtsverkehr – vom Opfer unbemerkt – das Kondom entfernt und den Geschlechtsverkehr ungeschützt fortgesetzt. Das Opfer hatte nach Angaben des Gerichts den Angeklagten zuvor mehrfach darauf hingewiesen, dass es Geschlechtsverkehr nur mit Kondom wolle. Das Amtsgericht hatte das Verhalten des Mannes nicht für strafbar gehalten und den Angeklagten freigesprochen. Dagegen hatten die Staatsanwaltschaft und die Nebenklägerin Revision beantragt.

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Die Richter des OLG kamen dagegen am Freitag zu einem gänzlich anderen Ergebnis. Erkläre ein Opfer vor dem Geschlechtsverkehr, dass es diesem nur mit Kondom zustimme, so könne das ungeschützte Eindringen auch dann als sexueller Übergriff strafbar sein, wenn das Opfer das Fehlen des Kondoms während des Geschlechtsverkehrs nicht bemerke, sagte ein OLG-Sprecher zum Urteil.

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dpa