Jugendliche sollen Frau ins Gebüsch gezerrt und vergewaltigt haben

Nach der Vergewaltigung einer jungen Frau ermittelt die Polizei in Mülheim an der Ruhr gegen fünf Kinder und Jugendliche im Alter von nur 12 bis 14 Jahren.
Vergewaltigung
Foto: Doidam 10/Shutterstock
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Entsetzen im Ruhrgebiet: Nach der Vergewaltigung einer jungen Frau ermittelt die Polizei in Mülheim an der Ruhr gegen fünf Kinder und Jugendliche im Alter von nur zwölf bis 14 Jahren.

Mitglieder der Gruppe sollen die junge Erwachsene am späten Freitagabend von der Straße weg in ein Grüngelände gezerrt und missbraucht haben. „Es war Gewalt im Spiel, massive Gewalt“, sagte ein Polizeisprecher am Sonntag. Das Opfer sei verletzt ins Krankenhaus gekommen und werde betreut, berichteten die Ermittler.

Die zwei zwölfjährigen Kinder wurden in Anwesenheit der Eltern von der Polizei angehört und danach noch am Freitagabend ihren Eltern übergeben. Die drei 14-Jährigen mussten die Nacht in der Zelle verbringen und wurden offiziell vernommen. Sie kamen im Laufe des Samstags zurück zu ihren Familien.

Ermittelt wird wegen eines „schweren Sexualdeliktes“ – das gilt laut Gesetz, wenn der Beischlaf vollzogen oder die Tat gemeinschaftlich begangen wurde. Alle Verdächtigen haben die bulgarische Nationalität. Sie gelten laut Polizei als „dringend tatverdächtig“. Die jeweilige Rolle bei dem Verbrechen ist noch Gegenstand der Ermittlungen.

Der Fall erinnert an ähnliche Verbrechen mit sexuellen Übergriffen in Gruppen. Vor gut einem Jahr überfielen acht Jugendliche ein 13-jähriges Mädchen in Velbert bei Wuppertal. Sie wurden später wegen Gruppenvergewaltigung verurteilt und erhielten hohe Einzelstrafen von bis zu vier Jahren und neun Monaten. Alle Jugendlichen stammten aus Bulgarien. In Freiburg läuft ein Verfahren gegen elf Männer zwischen 18 und 30 Jahren, die meisten von ihnen sind Flüchtlinge. Sie sollen Mitte Oktober vergangenen Jahres eine 18-Jährige nach einem Discobesuch in einem Gebüsch vor der Diskothek vergewaltigt haben.

Gruppenvergewaltigungen sind laut polizeilicher Kriminalstatistik ein gar nicht so seltenes Phänomen. Allein 2017 ermittelten die Behörden gegen 467 Verdächtige. Mehr als ein Drittel waren Jugendliche oder Heranwachsende unter 21 Jahren, meist männlich.

Fachleute sehen bei Gruppenvergewaltigungen eine gefährliche Kombination von Sexualität, Machtdemonstration und Gruppendynamik. Häufig würden solche Taten gefilmt, um mit der Tat zu prahlen, hatte der Kriminalpsychologe Rudolf Egg nach der Tat von Velbert gesagt. Im Mülheimer Fall äußerte sich die Polizei aber noch nicht, ob das Geschehene auch gefilmt wurde.

Anwohner in Mülheim waren am Freitagabend gegen 22.15 Uhr aufmerksam geworden, weil ihr Hund unruhig wurde, berichtete die Polizei. Sie hätten im Grünen hinter ihrem Garten die junge Frau und zwei männliche Personen entdeckt und die Polizei verständigt. Die beiden Verdächtigen seien über einen parallel verlaufenden Radweg geflohen, die Frau blieb zurück. Die Anwohner riefen die Polizei und kümmerten sich um das Opfer.

Nach einer Fahndung habe die Polizei die Gruppe gestellt. Der Verdacht gegen die Kinder und Jugendlichen habe sich dabei „verdichtet“, heißt es in der Mitteilung. Weitere Details gab es von der Polizei zunächst nicht; aus Gründen des Opferschutzes wurden auch keine näheren Informationen zum Gesundheitszustand der jungen Frau genannt.

Ein Sprecher der Stadt sagte, bei den Familien der zwölfjährigen Kinder werde sich am Montag das Jugendamt einschalten und den Familien Hilfe anbieten. Falls die Mitarbeiter den Eindruck gewinnen würden, dass die Familien mit der Situation nicht fertig werden, sei auch ein aktives Eingreifen bis hin zur Entnahme der Kinder aus den Familien möglich. In jedem Fall rate die Stadt den Eltern, die Kinder in der kommenden Woche nicht zur Schule zu schicken. Danach beginnen in Nordrhein-Westfalen die Sommerferien.

Für sexuelle Übergriffe in besonders schweren Fällen beziehungsweise Vergewaltigungen liegt das Strafmaß bei nicht unter zwei Jahren. Kinder gelten vor ihrem 14. Geburtstag in Deutschland als strafunmündig und können nicht vor Gericht gestellt werden. Das Alter der Verdächtigen wird in solchen Fällen von den Ermittlern überprüft. (dpa)