Geschlechtsverkehr mit 14 Jahre alter Schülerin: Bonner Lehrer freigesprochen

Ein früherer Lehrer ist in Bonn von dem Vorwurf freigesprochen worden, eine 14 Jahre alte Schülerin missbraucht zu haben. Es ließ sich nicht beweisen.
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Foto: Shutterstock / everything possible
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Ein früherer Lehrer ist in Bonn von dem Vorwurf freigesprochen worden, eine 14 Jahre alte Schülerin missbraucht zu haben. Das ließ sich im Gerichtsverfahren nicht beweisen.

Dem 57-jährigen Pädagogen sei keine Straftat nachzuweisen, urteilte das Bonner Landgericht am Dienstag, nachdem die Mutter des Mädchens im Juli 2018 Strafanzeige gestellt hatte. „Unsere Aufgabe ist es nicht, über Moral zu urteilen, sondern uns an Gesetze zu halten. Nicht alles was moralisch verwerflich ist, muss strafbar sein“, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. „Als Gericht haben wir nach dem Gesetz zu handeln und Fakten zu ermitteln. Es kommt nicht darauf an, was wir glauben.“

Die Anklage hatte dem 57-Jährigen vorgeworfen, eine Notlage der 14-Jährigen ausgenutzt und Geschlechtsverkehr mit ihr gehabt zu haben. Der Angeklagte selbst hatte vor Gericht von einer einvernehmlichen Beziehung gesprochen.

Ab dem Alter von 14 Jahren gilt in Deutschland das Recht der sexuellen Selbstbestimmung, sexuelle Kontakte zu 14-Jährigen sind daher grundsätzlich nicht strafbar.

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Die Anklage führte deshalb an, dass das Mädchen nicht zur sexuellen Selbstbestimmung fähig gewesen. Zudem soll der Geschlechtsverkehr gegen Bezahlung erfolgt sein. Und das ist immer noch nicht alles. Der Lehrer soll trotz ansteckenden Geschlechtskrankheit mit ihr geschlafen haben und schließlich sie die Schülerin eine Schutzbefohlene.

Das Gericht stellte fest: „Sie hat verstanden, was hier passiert.“ Auch sei der Pädagoge zur Zeit des sexuellen Kontakts nicht mehr Lehrer des Mädchens gewesen – er hatte sich demnach zuvor krankschreiben lassen. Die kleinen Geschenke des Lehrers seien nicht mit einer Bezahlung gleich zu stellen. Und zum Vorwurf Sex mit ansteckender Krankheit ergaben die Vernehmungen, dass der Geschlechtsverkehr zu keiner Zeit ungeschützt stattfand. Die Schülerin hatte sich jedenfalls nicht angesteckt und wurde auch nicht schwanger.

Mit dpa-Material