Frau täuscht unheilbare Krankheit vor, um sich Hochzeit bezahlen zu lassen

Sie werde bald sterben, wolle aber unbedingt vorher heiraten: Eine Frau hat eine Wohltätigkeitsorganisation um knapp 17.000 Euro betrogen.
Foto: dpa/Andreas Lander
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Sie habe Krebs, werde bald sterben, wolle aber unbedingt vorher noch heiraten: Eine Frau aus Großbritannien hat eine Wohltätigkeitsorganisation mit einer dreisten Lüge um knapp 17.000 Euro betrogen. Jetzt droht ihr der Knast.

Es sollte eine Bilderbuch-Hochzeit werden, doch offenbar hatte Carla Louise Evans aus Caerphilly in Wales nicht das Geld dafür oder war nicht bereit, so viel Geld für ihre eigene Hochzeit auszugeben. Ihre unverschämte Lösung?

Sie täuschte vor, bald an Blasenkrebs und Leberversagen sterben zu werden, fälschte die Unterschrift eines Urologen und kontaktierte die Wohltätigkeitsorganisation „Wish for a Wedding“, die Hochzeiten für unheilbar Kranke durch Spenden finanziert.

Auf der Webseite der Organisation heißt es entsprechend: „Mit deiner Unterstützung können wir mehr Paaren ihren letzten, besonderen Wunsch erfüllen, bevor es zu spät ist.“

Vielmehr als die (gefälschte) ärztliche Bescheinigung und eine vergleichsweise geringe Selbstbeteiligung in Höhe von umgerechnet etwa 560 Euro war letztendlich auch nicht nötig, damit sich der Hochzeitswunsch von Evans erfüllen sollte, wie die britische Tageszeitung „Daily Mail“ berichtet.

Womit Evans allerdings nicht rechnete: Die Wohltätigkeitsorganisation informierte sich bei dem angeblich behandelnden Royal Gwent Hospital in Newport über die 29-Jährige und stellte fest, dass die Mutter zweier Kinder gar keine Krebspatientin war.

Jetzt muss sich Evans wegen Betrugs vor Gericht verantworten. „Sie hat sich an die Wohltätigkeitsorganisation gewandt und behauptet, sie leide unter Krebs und Leberversagen. Tatsächlich hatte sie keine dieser beiden Erkrankungen“, erklärte Staatsanwalt Andrew Gwynne.

Aufgrund der gefälschten Unterschrift habe die Organisation jedoch zugestimmt, 15.000 Pfund für die Hochzeit zu zahlen. Evans drohen nun zwischen sechs Monate und drei Jahre Gefängnis.