Ex-Minister Karl-Theodor zu Guttenberg hat wieder einen Doktortitel

Der ehemalige Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) hat nach eigenen Angaben wieder einen Doktortitel.
Karl-Theodor zu Guttenberg
Foto: Angelika Warmuth/dpa
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Der ehemalige Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) hat nach eigenen Angaben wieder einen Doktortitel. Das sagte er den Zeitungen der „Funke Mediengruppe“. Zuvor hatte die „Bild“ (Donnerstagsausgabe) unter Berufung auf seinen Doktorvater darüber berichtet.

Demnach hat zu Guttenberg schon vor einiger Zeit an der britischen Universität Southampton promoviert und trägt nun den Titel PhD (Doktor der Philosophie).

Gesprochen habe er bislang darüber mit fast niemandem, sagte zu Guttenberg der „Funke Mediengruppe“ und fügte hinzu: „Denn promoviert habe ich nicht für die Öffentlichkeit und erst recht nicht für ein politisches Comeback, das ich gewiss nicht mehr anstrebe, sondern alleine aus sehr persönlichen Gründen. Deshalb möchte ich auch nichts mehr dazu sagen, außer dass ich sehr dankbar bin, diese zweite Chance bekommen zu haben.“

Guttenberg war 2011 von seinem Ministerposten zurückgetreten, nachdem ihm sein erster Doktortitel von der Universität Bayreuth aberkannt worden war. Die sah es als erwiesen an, dass der einstige Hoffnungsträger der CSU seine juristische Arbeit in zahlreichen Passagen abgeschrieben und vorsätzlich getäuscht hatte. Der Ex-Minister hatte daraufhin seinen Lebensmittelpunkt in die USA verlegt.

Wer sich nicht mehr an den Fall Guttenberg erinnern kann, dem dienst dieses YouTube-Video als Gedankenstütze. Hier wird der Skandal um den früheren Minister noch einmal in Ruhe aufgearbeitet:

https://www.youtube.com/watch?v=hPX6hnHOz_Q

Seine neue Abschlussarbeit reichte Guttenberg den Berichten zufolge bereits 2018 an der Fakultät für Wirtschaft, Recht und Kunst der Southampton Business School ein, die zur Universität gehört. Es handele sich um eine „Analyse vom Wesen, Umfang und Bedeutung des Korrespondenzbankwesens und seiner Anwendung in historischen Präzedenzfällen und ausgewählten Fallstudien“.

dpa