Ermittlungen gegen Attila Hildmann: kein Ende in Sicht

Attila Hildmann ist in die Türkei abgetaucht. Bei den Ermittlungen gegen ihn ist ein Ende aktuell nicht abzusehen. Zudem gibt es neue Verdachtsfälle durch Äußerungen im Netz, wie die Berliner Staatsanwaltschaft mitteilte.
Attila Hildmann Mai 2020
Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa

Bei den Ermittlungen gegen den Verschwörungserzähler Attila Hildmann wegen Volksverhetzung ist kein Ende abzusehen.

Es kämen auch neue Verdachtsfälle durch aktuelle Äußerungen im Internet hinzu, sagte eine Sprecherin der Berliner Staatsanwaltschaft am Donnerstag auf Anfrage. „Das bleibt nicht ungesehen.“ Es gebe keinen Stillstand in dem Ermittlungsverfahren.

Die Anklagebehörde ermittelt seit Monaten. Dabei geht es zudem um den Verdacht der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Es würden Hunderte Äußerungen überprüft, viele davon im Netz.

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Ein Haftbefehl gegen Hildmann kann nicht vollstreckt werden, denn er ist in der Türkei. Der 40-Jährige hat laut Staatsanwaltschaft neben der deutschen auch die türkische Staatsbürgerschaft. Hildmann hat sich laut Anklagebehörde „geraume Zeit“ vor Erlass des Haftbefehls ins Ausland abgesetzt. Es gebe keinen Zusammenhang zwischen der Weitergabe von Informationen aus den eigenen Reihen und der Flucht.

Früher als veganer Kochbuchautor und Fitness-Guru bekannt, nennt Hildmann sich inzwischen selbst „ultrarechts“ und einen Verschwörungsprediger. Er trat bei Protesten gegen die Corona-Schutzmaßnahmen auf. Seine Äußerungen lösten Kritik und Entsetzen aus – etwa bei seinem Kochbuch-Verlag, der die verlegerische Zusammenarbeit schon vor Jahren einstellte.

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Seit dem Sommer 2020 fiel Hildmann auf dem Internetkanal Telegram mit immer unverhohlenerem Judenhass auf. Er postete wiederholt Hakenkreuze, leugnete den Holocaust und überzog Personen des öffentlichen Lebens mit antisemitischen Schmähungen. „Ich bin Nationalsozialist“, schrieb er im Mai dieses Jahres.

Eine mögliche Anklage dürfte indes ungewiss sein. Selbst wenn die Ermittlungen darauf hinaus liefen, müsste der Verdächtige nach Justizangaben zuvor „rechtliches Gehör“ bekommen. Es sei ein Grundrecht, zu den Vorwürfen Stellung nehmen zu können.

Im Fall von Hildmann wird nicht mit einer baldigen Rückkehr nach Deutschland gerechnet. Die Ermittlungen gegen ihn wurden wegen einer effektiven Strafverfolgung in Berlin gebündelt. Mehrere Ermittlungsverfahren aus Brandenburg waren an die Behörde in der Hauptstadt übergeben worden.

dpa