Er wollte sie nackt sehen! Polizist drängt Frau bei Verkehrskontrolle dazu, sich auszuziehen

Dieser Zwischenfall hat ihm der Job gekostet! Ein Polizist aus der Oberpfalz forderte eine 25-Jährige dazu auf, sich bei einer Kontrolle auszuziehen.
Foto: dpa
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Als Polizist wird er nicht mehr arbeiten! Im Rahmen einer Verkehrskontrolle hat ein 48 Jahre alter Beamter in der Oberpfalz eine Frau dazu gedrängt, sich auszuziehen – ansonsten hätte die 25-Jährige ein Bußgeld zahlen müssen.

Wie die Regionalzeitung „Der Neue Tag“ berichtet, musste sich der Polizist wegen des Zwischenfalls nun vor dem Amtsgericht verantworten. Im Mai 2019 ereignete sich die Polizeikontrolle, die dafür gesorgt hat, dass er nun aus dem Polizeidienst verbannt wurde.

Nachdem eine Tschechin in der oberpfälzischen Gemeinde Grafenwöhr eine Baustelle umfahren hatte und stattdessen einen Forstweg nutzte, wurde sie von einer Polizeistreife angehalten. Der 48-Jährige und sein 27 Jahre alter Kollege durchsuchten daraufhin das Auto der Frau und wurden fündig.

In ihrem PKW lagen ein Elektroschocker und zwei Teleskop-Schlagstöcke – die Halterin, die die Gegenstände nach eigener Aussage zum Selbstschutz erworben hatte, verstieß somit gegen das Waffengesetz.

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Der 48 Jahre alte Polizeihauptmeister stellte das Delikt fest und die Täterin vor die Wahl. Entweder sollte sie ein Strafgeld in Höhe von 600 Euro zahlen oder ihm „etwas Gutes“ tun und schlug ein Treffen der beiden zwei Stunden später vor.

Das war der 25-Jährigen nicht geheuer, sie wollte lieber einfach die Strafe zahlen und hatte kein Interesse daran, den „Deal“ einzugehen. Daraufhin wurde der Polizist sauer, aus einer Wahl wurde schnell eine Aufforderung.

„Ich dachte, dann ist es in ein paar Sekunden vorbei, sonst hält er mich noch länger fest. Ich habe doch keine Chance gegen die deutsche Polizei“, erklärte die Tschechin bei der Gerichtsverhandlung. Also folgte sie letztlich den Anweisungen des Polizisten.

Die Frau begann, sich vor den Polizisten auszuziehen – sie zog erst ihr Kleid hoch und dann ihre Unterwäsche zur Seite. Damit war der 48-Jährige offenbar zufrieden, er ließ sie entkommen. Die Frau steuerte unmittelbar die nächste Polizeidienststelle an und meldete den Vorfall.

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Das Landeskriminalamt leitete daraufhin interne Ermittlungen ein. Der Zwischenfall wurde vom Beamten nicht in die Datenbank eingetragen, die sichergestellten Waffen der Frau sind ebenfalls verschwunden.

Das Opfer beschrieb den Zwischenfall als „unappetitlich“ und gab an, dadurch das Vertrauen in die Polizei verloren zu haben. In den neun Monaten bis zur Verhandlung wurde der 48-Jährige vom Dienst beurlaubt.

Bis zum Gerichtsprozess stritt der Polizist die Tat noch ab, legte nun aber ein Geständnis ab. Obwohl sich das etwas strafmildernd auswirkte, wurde er vom Amtsgericht wegen Bestechlichkeit und versuchter Strafvereitelung im Amt wegen zu einem Jahr und drei Monaten Haft verurteilt.

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Nach §24 des Beamtenstatusgesetzes wird das Arbeitsverhältnis eines Beamten automatisch beendet, wenn er zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird – für den Polizisten das Ende seiner Laufbahn.

Gegen seinen Kollegen, der ihn bei der Streife begleitete, vom Opfer aber in Schutz genommen wurde, wird strafrechtlich nicht ermittelt. Das Ergebnis eines internes Verfahren steht allerdings noch aus.

Nach eigener Aussage befindet sich der 48-Jährige inzwischen wegen einer „Störung der Persönlichkeit“ in psychiatrischer Behandlung. Er ist nicht zum ersten Mal auffällig geworden. Vor über zehn Jahren wurde er aufgrund sexueller Nötigung zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt, daraufhin versetzte ihn der Freistaat Bayern. Nun hat er seinen Job endgültig verloren.