Energiesparen: Kunden der RheinEnergie und Co. erhalten Soforthilfe

Sorgenthema Energiekosten! Die steigenden Preise für Strom und Gas treiben uns in diesem Winter in den Ruin. Im Dezember können Kunden jetzt aber zumindest temporär aufatmen. Die Regierung hat eine Soforthilfe auf den Weg gebracht.
Thermostat
Eine Frau dreht am Thermostat einer Heizung. Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa
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Eine Frau dreht am Thermostat einer Heizung. Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa

Pünktlich zum Dezemberstart kommt die RheinEnergie mit einer Soforthilfe für ihre Gaskunden um die Ecke. So müssen Kölner und Anwohner aus dem Umland an Weihnachten wohl doch nicht frieren. Doch wie läuft die Soforthilfe-Abwicklung ab? Wir erklären es euch.

Weil sich derzeit viele Deutsche um die bevorstehende Gasrechnung sorgen, hat die Bundesregierung für Dezember eine Soforthilfe beschlossen. Heißt im Klartext: Der Staat übernimmt den Monatsabschlag für Dezember 2022 oder die etwaige Vorauszahlung für Gas- und Wärmekunden.

Dezember-Soforthilfe: Wer hat Anspruch auf Gasrabatt?

Die Soforthilfe gilt für alle privaten Haushalte sowie kleinere und mittlere Gewerbekunden mit einem Standardlastprofil.

Die RheinEnergie dazu: „Einige anspruchsberechtigte Kunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden) müssen uns diesen Anspruch mitteilen, um zu profitieren.“

Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne): „Private Verbraucher und Unternehmen leiden zunehmend unter diesen hohen Preisen und brauchen dringend eine Entlastung. Die im Kabinett verabschiedete Soforthilfe Dezember ist daher ein ganz wichtiger erster Schritt.“ Doch was müssen Kunden tun, um die Soforthilfe zu erhalten?

Bei der RheinEnergie laufe das Verfahren automatisch ab. Das Unternehmen teilt mit: „Im Dezember buchen wir Ihren Abschlag für Gas nicht ab. Wenn Sie Ihre Abschläge überweisen oder per Dauerauftrag zahlen, können Sie die Abschlagszahlung im Dezember für Gas einmalig aussetzen.“ Für Kunden, die versehentlich doch zahlen, entstehe ebenfalls kein Nachteil. Das Geld werde dann verrechnet.

Dezember-Soforthilfe: Was, wenn die Gasrechnung Teil der Nebenkosten ist?

Auch Kunden, die ihren Gasabschlag mit der Warmmiete bezahlen, profitieren von der Soforthilfe. Die Entlastung wird vom Vermieter mit der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022 verrechhnet. Mieter erhalten diese Abrechnung in der Regel aber erst 2023.