Düsseldorf: Maskenpflicht, Verweil- und Alkoholverbot aufgehoben – Inzidenz unter 35

Weil die Corona-Zahlen sich stabil auf einem niedrigen Niveau befinden, hat die Stadt Düsseldorf das Verweil- und Alkoholkonsumverbot sowie die Maskenpflicht aufgehoben. Die Inzidenz von unter 35 bringt aber auch weitere Lockerungen.
Düsseldorf Rheinuferpromenade
Foto: Jonas Güttler/dpa
Foto: Jonas Güttler/dpa

Nachdem die Stadt Düsseldorf am vergangenen Wochenende ob des Verweil- und Alkoholkonsumverbotes in Alarmbereitschaft war, hat der Krisenstab der Landeshauptstadt nun beschlossen, die Allgemeinverfügung ab Freitag, 11. Juni, aufzuheben. Auch die Maskenpflicht fällt.

Zu beachten ist jedoch, dass die Maskenpflicht, wie sie die Coronaschutzverordnung des Landes NRW vorsieht, bestehen bleibt. Die Maskenpflicht des Landes gilt – im Gegensatz zur kommunalen Maskenpflicht, die ausschließlich im Freien verfügt worden ist – im Schwerpunkt in geschlossenen Räumen wie zum Beispiel in Bussen und Bahnen, im Einzelhandel, in Arztpraxen oder beim Friseur.

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„Bitte beachten Sie weiterhin Abstandsgebote und Maskenpflicht, wo es geboten ist. Nur wenn alle weiter mitziehen, wird es uns gelingen, die Infektionszahlen und damit die 7-Tage-Inzidenz weiter niedrig zu halten, was uns die neu gewonnenen Freiheiten längerfristig sichert“, appelliert Stadtdirektor und Krisenstabsleiter Burkhard Hintzsche.

Schilder zur Maskenpflicht und zum Verweil- und Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum werden in Düsseldorf entfernt, Banner und Piktogramme, die appellieren, Maske zu tragen, bleiben allerdings bestehen.

Düsseldorf: Inzidenz seit fünf Werktagen unter 35 – weitere Lockerungen

Auch gemäß der Coronaschutzverordnung des Landes NRW sind in Düsseldorf weitere Lockerungen umsetzbar. Denn der Inzidenzwert lag am 9. Juni fünf Werktage in Folge unter 35. Das bedeutet ab Freitag, 11. Juni, folgende Lockerungen:

Private Kontakte: Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus fünf Haushalten erlaubt. Außerdem sind Treffen im öffentlichen Raum für 100 Personen mit negativem Test aus beliebigen Haushalten erlaubt. Vollständig geimpfte und genesene Personen im Sinne der Ausnahmeverordnung des Bundes werden nicht mitgezählt.

Private Veranstaltungen sind außen mit bis zu 250 Gästen und innen mit bis zu 100 Gästen erlaubt, jeweils mit negativem Test. Partys (mit Tanz und Musik) sind außen mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen ohne Abstand möglich, sofern negative Tests vorliegen.

Ab dem 1. September 2021 sind zum Beispiel Volksfeste, Schützenfeste und Stadtfeste mit bis zu 1000 Besuchern möglich, sofern ein genehmigtes Konzept vorhanden ist. Liegt die Landesinzidenz ebenfalls unter 35, dürfen diese auch ohne Besucherbegrenzung stattfinden.

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Gastronomie: Die Innengastronomie bleibt geöffnet. Es gilt Sitzplatzpflicht und Abstand zwischen den Tischen. Zum Besuch der Innengastronomie ist ein aktueller Schnelltest notwendig. Die Kontaktdaten der Gäste müssen von den Gastronomen erfasst und vier Wochen aufbewahrt werden. Die Außengastronomie darf weiterhin ohne Test besucht werden. Liegt die Landesinzidenz ebenfalls unter 35, ist auch die Innengastronomie ohne vorherige Tests möglich.

Kultur: Veranstaltungen außen und innen, Theater, Opern und Kinos sind mit bis zu 1000 Personen erlaubt, sofern ein Sitzplan, ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorhanden sind. Nicht berufsmäßiger Probenbetrieb kann innen mit 50 Personen und Test stattfinden, mit Gesang/Blasinstrumenten mit 30 Personen und Test. Ab dem 1. September können Musikfestivals mit bis zu 1000 Zuschauern durchgeführt werden, wenn negative Tests und ein genehmigtes Konzept vorliegen.

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Sport: Außen und innen ist Kontaktsport mit bis zu 100 Personen möglich, sofern negative Tests vorliegen. Innen sind in Sportstätten bis zu 1000 Zuschauer (maximal 33 Prozent der Kapazität) erlaubt, sofern negative Tests (Pflicht entfällt bei Landesinzidenz unter 35), ein Sitzplan sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorhanden sind. Außen sind sogar mehr als  1000 Zuschauer erlaubt – wobei maximal 33 Prozent der Kapazität der Sportstätte ausgeschöpft werden darf.

Ab dem 1. September 2021 sind Sportfeste ohne Personenbegrenzung mit genehmigtem Konzept und mit negativen Tests erlaubt. Bei Veranstaltungen außerhalb von Sportanlagen entfällt das Testerfordernis.

Freizeitstätten: Besuche im Freibad sind ohne vorherigen Test möglich. Besuche in Bordellen sind mit negativem Test möglich. Clubs und Diskotheken dürfen im Außenbereich für bis zu 100 Personen öffnen. Die Besucher müssen negative Tests vorlegen.

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Wenn ab dem 1. September die Landesizidenz ebenfalls unter 35 liegt, dürfen Clubs und Diskotheken den Innenbereich ohne Personenbegrenzung öffnen. Voraussetzung dafür sind negative Tests und ein genehmigtes Konzept.

Einzelhandel und Märkte: Alle Geschäfte dürfen wieder ohne Test besucht werden, es gilt: eine Person pro 10 Quadratmeter. Die Sonderregel für Geschäfte mit einer Größe von über 800 Quadratmetern fällt weg. Jahr- und Spezialmärkte sind mit Personenbegrenzung zulässig, mit aktuellem Test sind auch Kirmeselemente erlaubt (ab 1. September auch ohne negativen Test).

Veranstaltungen, Tagungen und Kongresse sind außen und innen mit bis zu 1000 Teilnehmern möglich, sofern negative Tests vorliegen. Messen und Ausstellungen mit Personenbegrenzung und Hygienekonzept sind möglich.

Kurse und Bildungsangebote: Außerschulische Bildungsangebote sind bei ausreichender Belüftung ohne Maske an einem festen Sitzplatz möglich. Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 liegt, ist auch innen Präsenzunterricht ohne Test erlaubt. Gruppenangebote der Kinder- und Jugendarbeit sind innen mit 30 und außen mit 50 Menschen ohne Altersbegrenzung und ohne Test erlaubt.

Tourismus: Hotels dürfen wieder voll ausgelastet werden. Die volle gastronomische Versorgung für private Gäste ist zulässig. Busreisen ohne Kapazitätsbegrenzung sind möglich, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit Inzidenz von unter 35 kommen. Falls nicht ausschließlich Geimpfte oder Genesene teilnehmen oder alle Atemschutzmasken tragen, ist eine Kapazität von 60 Prozent erlaubt.

Spielplätze: Alle öffentlichen Spielplätze sind geöffnet. Es gilt jedoch eine Maskenpflicht. Ausgenommen davon sind Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bolzplätze werden vom Gartenamt sukzessive geöffnet. Der Skatepark Eller an der Heidelberger Straße ist wieder geöffnet: Skaten und BMX fahren ist nun unter Einhaltung der geltenden Hygieneregeln und nach vorheriger Anmeldung möglich.

Wildpark: Der Wildpark Düsseldorf ist geöffnet und kann nach vorheriger Online-Terminbuchung und unter Einhaltung des Sicherheits- und Hygienekonzepts besucht werden.

Friedhöfe: Die Friedhöfe sind durchgehend – auch an den Wochenenden und Feiertagen – geöffnet. Die Friedhofsverwaltung bleibt für Bestatter und Ansprechpartner der Friedhofsgärtnereien und Steinmetze erreichbar, um Fragen rund um Beerdigungen und Einäscherungen klären zu können. Alternativ können weitere Informationen zu den Friedhöfen jederzeit über die städtische Website abgerufen werden.

Friedhofsmobile: Ab sofort bringt der Fahrdienst ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen auf dem Nordfriedhof, dem Südfriedhof und dem Friedhof Stoffeln wieder kostenfrei zu den Grabstätten ihrer Angehörigen. Ebenso ist der Beförderungsdienst auf dem Friedhof Gerresheim wieder gestartet worden. Alle Mitfahrenden sind verpflichtet, eine Atemschutzmaske des Standards FFP2 oder KN95/N95 zu tragen.

Schulen: Seit Montag, 31. Mai, sind grundsätzlich alle Schulen aller Schulformen in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Inzidenz von unter 100 – so auch die in Düsseldorf – zu einem durchgängigen und angepassten Präsenzunterricht zurückgekehrt. Die bestehenden strikten Hygienevorgaben (insbesondere Masken- und Testpflicht) gelten weiter.

Kindergärten: Die Kindergärten bleiben im eingeschränkten Regelbetrieb geöffnet, also feste Gruppen und um 10 Stunden verringerte Betreuungszeiten. Seit dem 7. Juni ist die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen landesweit in den Regelbetrieb zurückgekehrt. Das heißt, die Betreuung erfolgt in voller Stundenanzahl, die Gruppentrennung wird aufgehoben, es gibt ein Testangebot.