Teuer zu stehen kommt einem Mann aus Lüdinghausen südlich von Münster wohl die Anzeige eines Bagatellschadens.
Alkoholisiert fuhr der 50-Jährige im Juli 2019 zu einer Polizeistation, um dort eine Unfallflucht anzuzeigen. Jemand hatte offenbar sein parkendes Auto angefahren und ist anschließend weitergefahren.
Während der Schilderungen stellten die Beamten fest, dass der 50-Jährige betrunken war. Ein Promille-Test wurde durchgeführt, zudem eine Blutprobe durch eine Ärztin entnommen und der Führerschein des Mannes wurde eingezogen.
Anschließend wurde seine Anzeige allerdings weiter aufgenommen. Der entstandene Schaden am Auto des Mannes wird von der Polizei auf rund 200 Euro geschätzt.
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Wir raten dem Mann zu einem Blick in den Bußgeldkatalog, der im Jahr 2020 überarbeitet wurde.
Autofahrer mit dem Hang zur sehr flexiblen Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen müssen sich warm anziehen. Ab dem 28. April tritt der neue Bußgeldkatalog in Kraft – und dann wird es bei entsprechenden Verstößen richtig teuer!
Die wichtigsten Änderungen: Innerorts gibt es schon bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 16 km/h einen Punkt in Flensburg – das war bislang nicht so – und ein üppiges Bußgeld von 70 Euro. Ab 21 km/h zu viel gibt es zwei Punkte, ein Bußgeld zwischen 80 und 680 Euro sowie ein Fahrverbot von mindestens einem Monat und maximal drei Monaten.
dpa