Das ging nach hinten los: Mann will Mini-Schaden anzeigen und verliert Führerschein

Die Anzeige eines Bagatellschadens bei der Polizei kommt einem Mann aus Lüdinghausen südlich von Münster wohl teuer zu stehen.
Foto: Jimmy R/shutterstock
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Teuer zu stehen kommt einem Mann aus Lüdinghausen südlich von Münster wohl die Anzeige eines Bagatellschadens.

Alkoholisiert fuhr der 50-Jährige im Juli 2019 zu einer Polizeistation, um dort eine Unfallflucht anzuzeigen. Jemand hatte offenbar sein parkendes Auto angefahren und ist anschließend weitergefahren.

Während der Schilderungen stellten die Beamten fest, dass der 50-Jährige betrunken war. Ein Promille-Test wurde durchgeführt, zudem eine Blutprobe durch eine Ärztin entnommen und der Führerschein des Mannes wurde eingezogen.

Anschließend wurde seine Anzeige allerdings weiter aufgenommen. Der entstandene Schaden am Auto des Mannes wird von der Polizei auf rund 200 Euro geschätzt.

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Wir raten dem Mann zu einem Blick in den Bußgeldkatalog, der im Jahr 2020 überarbeitet wurde.

Autofahrer mit dem Hang zur sehr flexiblen Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen müssen sich warm anziehen. Ab dem 28. April tritt der neue Bußgeldkatalog in Kraft  und dann wird es bei entsprechenden Verstößen richtig teuer!

Die wichtigsten Änderungen: Innerorts gibt es schon bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 16 km/h einen Punkt in Flensburg  das war bislang nicht so  und ein üppiges Bußgeld von 70 Euro. Ab 21 km/h zu viel gibt es zwei Punkte, ein Bußgeld zwischen 80 und 680 Euro sowie ein Fahrverbot von mindestens einem Monat und maximal drei Monaten.

Auch außerorts wird zu schnelles Fahren rigoroser geahndet. Ab einer Übertretung von ebenfalls 16 km/h wird ein Punkt fällig (den gab es bisher erst ab 21 km/h zu viel), hinzu kommen 70 Euro Bußgeld. Zwei Punkte hagelt es ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h, außerdem ist der Führerschein dann für einen Monat weg und das Konto um ein Bußgeld von bis zu 600 Euro leerer.
Für eine Rettungsgasse gilt: Wer keine bildet und erwischt wird, zahlt künftig 200 Euro, bekommt zwei Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat. Wer in der Rettungsgasse fährt, muss mindestens 240 Euro blechen und wird ebenfalls mit zwei Punkten und einem einmonatigen Fahrverbot bestraft.

 

dpa