Vollbart-Verbot an Uni – das sind die schrägsten Corona-Regeln in Deutschland

Während viele Länder ihre Corona-Restriktionen nahezu abschaffen, gibt es in Deutschland noch viele Regeln und Verbote. Das sind die verrücktesten!
Mann Vollbart Buch lernen
Lernen mit Vollbart? An der Uni Greifswald verboten – zumindest für Medizin-Studenten (Symbolbild). Foto: Shutterstock/Ivan Kruk
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Lernen mit Vollbart? An der Uni Greifswald verboten – zumindest für Medizin-Studenten (Symbolbild). Foto: Shutterstock/Ivan Kruk

Deutschland, das Land der Regeln. Wo sonst darf man wegen der Gefahr einer Eigenschwingung nicht im Gleichschritt über eine Brücke marschieren? Wo sonst macht man sich während einer Kissenschlacht strafbar, weil das Kissen als Waffe gezählt werden kann? Wo sonst bekommt man für einen leeren Tank auf der Autobahn noch einen Strafzettel in Höhe von 30 bis 70 Euro?

Doch wir wären ja nicht Regelweltmeister, wenn wir nicht ständig neue abstruse Vorschriften aufstellen würden. Und die sind in der Corona-Pandemie besonders beliebt. Während immer mehr Länder ihre Einschränkungen aufheben, scheint es im regelverliebten Deutschland gar kein Ende zu nehmen. Neueste Blüte dieser Eigenheit: ein Vollbart-Verbot für Medizinstudenten am Klinikum der Universität Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern.

Wie die „Ostsee Zeitung“ berichtet, müssen neben dem Personal auch Studenten ihren Bart stutzen, damit die Gesichtsmasken bestmöglich anliegen. Wer dem nicht nachkommt, fliegt aus der Klinik. Sogar eine Rundmail ging an die Studenten, in der erklärt wurde, wieviel Gesichtsbehaarung erlaubt ist. Demnach wären Schnurrbärte noch hygienekonform. Doch nicht alle Studenten sind damit einverstanden. Zumal die angehenden Mediziner täglich getestet werden und ohnehin größtenteils an Modellen arbeiten. Hinzu kommt: Für Studenten anderer Fachrichtungen der Uni Greifswald gilt die Bart-Regel nicht.

Knisternde Erotik und ein feiner Unterschied

In Berlin wiederum gibt es klare Regeln für das Verhalten in Freudenhäusern. „Sexuelle Dienstleistungen dürfen nur im 2G-Modell mit zusätzlichen Vorgaben angeboten und in Anspruch genommen werden“, heißt es in der Corona-Verordnung. Zudem herrscht FFP2-Maskenpflicht.

Aber selbst beim Tragen dieser Masken sind „gesichtsnahe Praktiken“ nicht gestattet, wie ein Blick in die amtliche Bordell-Verordnung offenbart.  Da knistert die Erotik nur so vor lauter Gesichtsschutz. Immerhin: Abwärts vom Hals ist dann wieder alles erlaubt, was Spaß macht.

Die wohl größte Kuriosität aber ist eine besondere Spitzfindigkeit. Im sächsischen Waldheim lud ein Verein seine Mitglieder zu einer Winterwanderung ein. Um allen Unwägbarkeiten vorzubeugen entschied man sich vorbildhaft zu einer 2G-Plus-Regelung, doch die Teilnehmer hatten die Rechnung wohl ohne die deutschen Behörden gemacht. Denn das Landratsamt unterband die geplante Veranstaltung mit 50 Personen kurzerhand humorlos. Und der Laie fragt sich: Warum sind die omnipräsenten „Spaziergänge“ erlaubt, aber keine Wanderungen?

Das Sozialministerium erklärt diesen Umstand in der „Sächsischen Zeitung“ wie folgt: „Versammlungen sind besonders grundrechtlich geschützt und ein wichtiger Bestandteil der Demokratie. Bei der Abwägung mit Infektionsschutzbelangen muss dies besonders berücksichtigt werden. Daher gelten hier andere Corona-Schutzmaßnahmen.“ Hätte der Verein die Wanderung also als Protest oder Demonstration – also mit politischer Gesinnung – angekündigt, hätten alle Mitglieder „spazieren“ gehen dürfen. Aber Wandern, das war dem deutschen Reglementierungsgemüt dann doch zu viel.

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