Corona-Bürgertests: Kassenärztliche Vereinigung kritisiert Lauterbach-Entscheidung

Wegen der neuen Verordnung zu den Corona-Schnelltests wurde Gesundheitsminister Karl Lauterbach nun von der Kassenärztlichen Vereinigung kritisiert – unter anderem wegen der kurzfristigen Umsetzung.
Lauterbach 22. Dezember 2021
Karl Lauterbach am 22. Dezember 2021. Foto: AP Photo/Michael Sohn
Lauterbach 22. Dezember 2021
Karl Lauterbach am 22. Dezember 2021. Foto: AP Photo/Michael Sohn

Die neue Verordnung zu den Corona-Schnelltests kommt wahrlich nicht überall gut an. Die Kassenärztlichen Vereinigungen gehen wegen der neuen Regelungen für Corona-Bürgertests auf Konfrontationskurs zum Bundesgesundheitsministerium. In einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) teilten die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Landesvereinigungen am Donnerstag mit, dass sie Bürgertestungen „zukünftig nicht mehr abrechnen und auszahlen können.“

Über das Schreiben hatte das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) zuerst berichtet. Es liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Kostenlose Tests gibt es seit Donnerstag nun nur noch für Risikogruppen und andere Ausnahmefälle. Für Tests etwa für Familienfeiern, Konzerte oder Treffen mit Menschen ab 60 werden drei Euro Zuzahlung fällig. Wer einen solchen Test will, muss unterschreiben, dass er zu diesem Zweck gemacht wird.

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KV: Hatten nur vier Stunden Zeit, um uns auf neue Verordnung einzustellen

Die Kassenärztlichen Vereinigungen kritisierten, dass sie vor Veröffentlichung der neuen Testverordnung nur 4 Stunden und 15 Minuten Zeit gehabt hätten, die neuen Regelungen zu kommentieren. Reaktionen habe es seitens des Ministeriums darauf nicht gegeben. Bereits in der Vergangenheit habe sich gezeigt, dass die durch das Ministerium vorgesehene und von den Kassenärztlichen Vereinigungen durchgeführte Abrechnungsprüfung Betrugsfälle nicht habe verhindern können. Nach den neuen Regelungen müssten nun zusätzlich detaillierte Anspruchsvoraussetzungen nachgewiesen werden. Diese Prüfung sei den Kassenärztlichen Vereinigungen erst recht nicht möglich.

„Aufgrund der Erfahrungen in der Vergangenheit können wir nicht darauf vertrauen, dass alle Teststellen die Leistungen korrekt erbringen werden“, heißt es in dem Schreiben. Es könne nicht davon ausgegangen werden, dass tatsächlich nur Personen getestet werden, bei denen auch die Anspruchsvoraussetzungen nach der neuen Regelung vorliegen.

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Prüfbarkeit ist der KV ein Dorn im Auge

Zudem könne man nicht davon ausgehen, dass die Teststellen alle Personen ausreichend über die neuen Anspruchsvoraussetzungen aufklären und alle erforderlichen Nachweise und Selbsterklärungen prüfen. „Im Ergebnis können die Kassenärztlichen Vereinigungen nicht verantworten, sehenden Auges Auszahlungen auf Abrechnungen zu leisten, deren Richtigkeit sie nicht ansatzweise prüfen können“, schreiben die Vereinigungen an Lauterbach.

Das Bundesgesundheitsministerium erklärte auf Anfrage am Donnerstagabend, man gehe davon aus, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen als Körperschaften des öffentlichen Rechts ihrem Auftrag zur Abrechnung und Stichprobenprüfung der Testzentren weiterhin nachkommen werden. „Im Dialog werden wir kurzfristig mit den KVen erörtern, wie die neuen Regeln unbürokratisch umzusetzen sind“, sagte ein Sprecher.

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dpa