Cannabis-Freigabe: So könnte die Legalisierung aussehen

Die Legalisierung von Cannabis in Deutschland schreitet voran. Ein Eckpunktepapier wurde bereits vorgelegt und so könnte die Freigabe schließlich aussehen.
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Am Mittwoch ging es im Bundeskabinett um die Legalisierung von Cannabis. Schon vor einigen Wochen war vom Gesundheitsministerium um Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ein Eckpunktepapier ausgearbeitet worden, welches nun beschlossen und in ein Gesetz gegossen werden soll. 19 Seiten umfasst das Papier, welches unter anderem den Besitz und den Erwerb von Cannabis entkriminalisieren soll.

So ist die Rede von 20 bis 30 Gramm Cannabis für den Eigengebrauch. Vor allem aber steht der Gesundheitsschutz für Konsumenten im Vordergrund, denn durch die kontrollierte Abgabe weiß man schließlich, was im Gras enthalten ist. Einer der Vorteile der Legalisierung, denn eine solche Transparenz ist beim Schwarzmarkt, bzw. beim Dealer an der Straßenecke natürlich nicht gegeben.

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So heißt es dann auch im Papier: „Umfangreiche Maßnahmen zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes für Konsumentinnen und Konsumenten, des Kinder- und Jugendschutzes sowie zu Informations-, Beratungs-, und Präventionsangeboten werden adressiert.“ Überprüft und eingehalten werden soll dies durch eine staatlich kontrollierte Lieferkette. Damit soll auf der anderen Seite der Schwarzmarkt trocken gelegt und die Kriminalität eingedämmt werden.

Cannabis-Freigabe: Drei Hanfpflanzen für jeden

In den Lieferketten enthalten sind demnach die Produktion, die Lieferung sowie der Vertrieb von Cannabis. Dafür sollen Lizenzen vom Staat erteilt werden. Ebenso soll der Eigenanbau gestattet werden. Wie andere Länder es bereits vormachen, darf demnach jeder drei eigene Hanfpflanzen anbauen.

Für die Ausgabe sollen dann Apotheken gewonnen werden, wobei es hier bereits erste Kritik von Seiten der Apotheken gegeben hat. Doch auch zugelassene Geschäfte, ähnlich wie niederländische Coffeeshops, könnte es bald in Deutschland geben. Dabei soll es in diesen Geschäften dann ebenfalls ausschließlich um „Genusscannabis“ gehen. Alkohol und Tabak sollen hingegen nicht erhältlich sein. Wie bereits beim Tabak soll aber auch Werbung für Cannabis verboten sein.

Weiter geht aus dem Eckpunktepapier hervor, dass das Mindestalter 18 Jahre betragen soll. Es wird jedoch noch geprüft, ob die Grenze nicht auf 21 Jahre angehoben werden wird.

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Cannabis-Freigabe: Kein Gras für unter 18-Jährige

Dagegen sollen synthetische Stoffe nicht zugelassen werden. So soll es nur Cannabis zum „Rauchen, Inhalieren, zur nasalen und oralen Aufnahme in Form von Kapseln, Sprays und Tropfen“ geben. Weitere Freigaben wie beispielsweise Lebensmittel werden noch geprüft.

Für Minderjährige soll sich hingegen nichts ändern. Ihnen wird der Genuss von Cannabis weiterhin verboten bleiben. Die Umsätze sollen der Umsatzsteuer unterliegen. Zudem soll eine Cannabissteuer obendrauf eingeführt werden. Allerdings heißt das alles noch nichts. Denn es muss erst abgewartet werden, ob die EU Einwände gegen die Freigabe hat. So wird der gesamte Prozess noch dauern.

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Davon geht auch der Chef des Apothekerverbands Nordrhein Thomas Preis aus, der gegenüber der „Rheinischen Post“ erklärte: „Die größte Hürde bleibt nach wie vor das internationale und das EU-Recht.“ Auch die bereits angesprochenen Apotheken sehen sich in einem Konflikt. Sie sehen sich als Heilberufler und haben viel Erfahrung mit der Abgabe von Cannabisprodukten. Allerdings sind dies bislang ausschließlich Patienten in therapeutischer Behandlung. Daher lehnen die Apotheken den Verkauf zum Genusszweck mehrheitlich ab.