Brutale Mordserie: Todesstrafe für den „Hollywood Ripper“?

Im Prozess gegen den „Hollywood Ripper“ ging es um brutale Frauenmorde. Ein Opfer war eine frühere Bekannte des Schauspielers Ashton Kutcher.
Hollywood Ripper Prozess
Foto: Lucy Nicholson / POOL / AFP
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Im Prozess gegen den „Hollywood Ripper“ ging es um brutale Frauenmorde. Ein Opfer war eine frühere Bekannte des Schauspielers Ashton Kutcher. Nach dem Schuldspruch verlangen die Geschworenen nun die Todesstrafe.

Die brutalen Messerattacken brachten dem Frauenmörder den Beinamen „Hollywood Ripper“ ein – jetzt droht dem 43-jährigen Michael Gargiulo die Todesstrafe. Eine zwölfköpfige Jury entschied sich am Freitag nach mehrtägigen Beratungen für die Höchststrafe, wie das Gericht in Los Angeles mitteilte. Gargiulo habe beim Verlesen der Empfehlung keine Regung gezeigt, schrieb die „Los Angeles Times“.

In dem aufsehenerregenden Prozess hatten die Geschworenen den Mann bereits Mitte August wegen Mordes an zwei Frauen und versuchten Mordes an einem dritten Opfer schuldig gesprochen.

Die Empfehlung der sechs Männer und sechs Frauen für die Todesstrafe muss noch von einem Richter bestätigt werden. Dies ist für Ende Februar angesetzt. In Kalifornien, dem US-Bundesstaat mit der größten Zahl von Häftlingen in Todestrakten, werden derzeit allerdings keine Todesurteile vollstreckt. Der demokratische Gouverneur Gavin Newsom hatte im März die Todesstrafe per Dekret ausgesetzt.

Bei seinen Taten war Gargiulo äußerst brutal vorgegangen. Er wurde 2008 wenige Wochen nach einem Messerangriff auf eine Nachbarin in Santa Monica festgenommen. Die Frau überlebte. Durch DNA-Spuren wurde er dann mit der Ermordung von zwei Frauen in den Jahren 2001 und 2005 in Verbindung gebracht.

Die 22-jährige Ashley Ellerin war 2001 in ihrem Haus mit 47 Messerstichen getötet worden. Sie war eine Bekannte des Schauspielers Ashton Kutcher („Two and a Half Men“). Er sagte als Zeuge in dem mehrmonatigen Verfahren aus. 2005 wurde eine 32-jährige Nachbarin Gargiulos Opfer. Der Täter stach bei der nächtlichen Attacke laut Polizeiberichten viele Male zu und schnitt seinem Opfer die Brüste ab. In einem weiteren Prozess wird Gargiulo die Ermordung einer 18-Jährigen im Jahr 1993 in Chicago im US-Bundesstaat Illinois vorgeworfen.

Gargiulo, ein Klempner, hatte die Morde bestritten. Den Angriff auf die Nachbarin in Santa Monica räumten seine Verteidiger in dem Prozess jedoch ein. Über ihren Mandanten sagten sie, er habe an einer psychischen Störung gelitten und könne sich nicht an den Vorfall erinnern. Als Kind sei er schwer misshandelt worden. Ihren Antrag auf Unzurechnungsfähigkeit des Täters hatten die Geschworenen abgewiesen.

Gargiulos Anwalt, Daniel Nardoni, empörte sich am Freitag über die geforderte Todesstrafe. „Es ist nicht richtig, unsere psychisch Kranken zu töten. Es ist eine Frage der Menschlichkeit“, sagte der Verteidiger laut der „Los Angeles Times“. Die Anklage hatte den Täter als kaltblütig und kalkulierend dargestellt. Tagsüber habe er ein normales Leben als Geschäftsmann und Familienvater geführt, doch nachts habe er sich in eine völlig andere Person verwandelt, sagte Anklagevertreter Garrett Dameron.

Zahlreiche Betroffene hatten in den vergangenen Tagen vor Gericht für oder gegen die Höchststrafe in dem Fall Stellung bezogen. Der Ehemann eines der Mordopfer erklärte unter Tränen, wie er damals seinen vier kleinen Kindern mitteilen musste, dass ihre Mutter nicht mehr am Leben sei. Die Frau, die Gargiulos Messerattacke überlebt hatte, berichtete den Geschworenen, wie sie sich mit aller Kraft gegen den Eindringling gewehrt habe. Noch Monate nach der Tat habe sie kaum schlafen können und unter Angstzuständen gelitten, sagte die heute 37-Jährige laut „People.com“.

Der 16-jährige Sohn Gargiulos war vor die Jury getreten, um die Todesstrafe abzuwenden. Er war fünf Jahre alt, als sein Vater 2008 verhaftet wurde. „Ich sehe keinen Mörder. Alles, was ich sehe, ist mein Vater, und ich wünsche mir, dass er am Leben bleibt, so dass ich noch mit ihm sprechen kann“, zitierte die „Los Angeles Times“ aus dem Gesuch des Jungen vor Gericht.

dpa