Autos driften über Kreuzung in Berlin und fahren in Gegenverkehr

Ein irres Video zeigt, wie zwei Autofahrer über eine Kreuzung in Berlin fahren, driften, bremsen und von einem Mann mit Türkei-Fahne angefeuert werden.
berlin auto driften
Foto: Twitter/Reporter_Flash
Foto: Twitter/Reporter_Flash

Es sind Szenen, die man kaum für möglich halten kann. Doch es gibt einen Beweis, dass es sich tatsächlich so zugetragen hat: ein Handy-Video. Mitten auf einer belebten Kreuzung in der Nähe des Bahnhofs „Zoologischer Garten“ in Berlin taucht plötzlich ein schwarzer Wagen auf, macht eine Vollbremsung, driftet wild durch die Gegend – und wird dabei von einem Mann angefeuert, der eine türkische Fahne schwenkt.

Die Bremsen quietschen, es qualmt wie nach einem Vulkanausbruch. Und das ist noch nicht alles: Nachdem der Fahrer seine Runden gedreht hat, fährt er schnurstracks in den Gegenverkehr. In diesem Moment taucht ein zweiter Wagen auf, der an einer Ampel zum Stehen kommt. Aber seht euch die irre PS-Protzerei am besten selbst an:

https://twitter.com/Reporter_Flash/status/1227645854271537152

Wie die „Berliner Zeitung“ berichtet, stammen die Aufnahmen von Dienstagabend und wurden an der Kreuzung Hardenbergstraße Ecke/Joachimsthaler Straße gemacht. Etliche Passanten schauen ungläubig und bleiben stehen, doch die Polizei hat nach BZ-Angaben niemand gerufen.

Deshalb konnten die Raser nach ihrem brandgefährlichen Auftritt gemütlich entkommen. Weil auch die Kennzeichen auf dem Video nicht erkennbar sind, ist es sogar möglich, dass sie überhaupt nicht zur Rechenschaft gezogen werden.

Die BZ zitiert die Polizei mit folgenden Worten: „Der Sachverhalt war dem zuständigen Abschnitt bisher nicht bekannt, da der Vorfall trotz etlicher Zeugen nicht angezeigt wurde. Das Video wurde der zuständigen Polizeidienststelle zur strafrechtlichen Prüfung weitergeleitet. Verkehrsermittler untersuchen nun, inwiefern die Protagonisten sich strafbar gemacht haben.“

Zumindest könnte es sich um Verkehrsbehinderung handeln, berichtet der „Tagesspiegel“ unter Berufung auf die Polizei. Die Ermittlungen müssen nun ergeben, ob auch eine Straftat, also Verkehrsgefährdung, vorliegt.