Aufreger-Urteil in der Schweiz: Mutter schlägt Baby tot – sie muss nur ein Jahr ins Gefängnis

Eine 23 Jahre alte Frau, die 2015 ihre Zwillinge getötet hatte, wurde vom Gericht in Luzern jetzt nur zu einem Jahr Haft verurteilt.
Foto: Shutterstock/Erin Cadigan
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Eine 23 Jahre alte Frau, die im Dezember 2015 ihre Zwillinge getötet hat, wurde vom Kriminalgericht in Luzern jetzt zu einem Jahr Haft und 22 Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Gericht begründete das vergleichsweise milde Urteil damit, dass sie damals im Affekt gehandelt habe.

Was war passiert? Der Vater der Zwillinge wollte seine damalige Freundin zu einer Abtreibung überreden, verließ sie schließlich. Die damals 20 Jahre alte Frau verschwieg ihre Schwangerschaft vor Eltern und Freunden. Ein Grund für das Verhalten der in Serbien aufgewachsenen Frau: Sex vor der Ehe sei in ihrer Familie absolut verpönt. Sie hatte laut dem Luzerner Magazin „zentralplus“ Angst vor einer heftigen Reaktion ihres Vaters. Dieser sei schon früher gewalttätig gewesen.

Die Frau hoffte noch immer darauf, dass ihr Ex-Freund zu ihr zurückkehrt, als im siebten Monat schon die Wehen einsetzten. Mithilfe eines YouTube-Videos brachte sie das erste Kind in der Badewanne zur Welt, ging anschließend mit dem Baby in den Keller und schlug den Jungen laut Blick zweimal heftig gegen die Wand und schleuderte ihn dann zu Boden. Das Neugeborene erlitt dabei mehrere Schädelbrüche und ein Schädel-Hirn-Trauma. Die Leiche versteckte sie in einem großen Stofftier.

Wenig später versuchte sie auch das zweite Kind im Alleingang zur Welt zu bringen, doch es starb noch im Mutterleib. Die Rechtsmedizin kam zu dem Ergebnis, dass auch das zweite Kind noch leben könnte, hätte die Frau einfach nur ein Krankenhaus aufgesucht. Die Anklage lautete demnach „Tötung durch Unterlassung“.

Die Staatsanwalt forderte acht Jahre Haft für die Frau, weil sie seiner Ansicht nach „eiskalt und berechnend“ gehandelt habe. Der Verteidiger hatte betont, dass sich seine Klientin sehr auf die Kinder gefreut habe. Die Angst vor der Reaktion der Eltern habe sie dann aber zu der Tat gebracht. Dieser Argumentation folgte auch die Richterin mit dem milden Urteil.

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