Bürgerinnen und Bürger, die in einem Restaurant oder anderen Gastwirtschaften falsche Angaben zu ihrer Person machen, müssen künftig mit einem Mindestbußgeld von 50 Euro rechnen.
Das beschlossen die Ministerpräsidenten der Länder nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag bei ihrer Videoschalte mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU).
Angesichts anhaltend hoher Infektionszahlen mit dem Coronavirus sollen demnach derzeit keine weiteren Öffnungsschritte zugelassen werden.
Die #BZgA rät dazu, in geschlossenen Räumen, Gruppen & nahen Gesprächen ganz besonders auf die Einhaltung der #AHAFormel – #Abstand, #Hygiene, #Alltagsmaske – zu achten – denn hier besteht ein erhöhtes Risiko, sich mit dem #Coronavirus zu infizieren: https://t.co/Vd5tye6fqe pic.twitter.com/GIPT7F0mzk
— BZgA (@bzga_de) September 29, 2020
Gerade in der kalten Jahreszeit sollen zu der gültigen „AHA“-Formel für Abstand halten, Hygiene und Alltagsmasken zwei weitere Buchstaben hinzugefügt werden: „C“ wie Corona-Warn-App und „L“ wie Lüften. „Regelmäßiges Stoßlüften in allen privaten und öffentlichen Räumen kann die Gefahr der Ansteckung erheblich verringern“, heißt es in einer Vorlage.
#AHA ist die Abkürzung für #Abstand, #Hygiene, #Alltagsmaske. Durch Einhalten der #AHAFormel hilft jede/r mit, die Ausbreitung des #Coronavirus zu verlangsamen & das Risiko von Ansteckungen zu verringern. Infos hat die #BZgA unter: https://t.co/db2AJ9l9aA pic.twitter.com/DTdqhLbtci
— BZgA (@bzga_de) September 25, 2020
Bisher hat es nach dpa-Informationen bei der Schalte noch keine größeren Meinungsverschiedenheiten gegeben. Differenzen dürfte es allerdings gebeben, wenn es um die Festlegung von Höchstteilnehmerzahlen bei Feiern im privaten und im öffentlichen Raum geht.
>> Merkel warnt, kommen Obergrenze für Feiern und Alkohol-Einschränkungen? <<
dpa